Einkommen während und nach der Ausbildung: Soviel verdient Ihr Kind

Ausbildungsvergütung, Gehalt nach der Ausbildung und Zusatzleistungen – informieren Sie sich über die finanziellen Aspekte, die eine Ausbildung bietet.

Ausbildungs­vergütung

Bei der Wahl des Ausbildungsberufs ist neben dem Spaß am Job auch das Gehalt ein entscheidender Faktor. Jugendliche wollen mit Beginn der Ausbildung finanziell unabhängig von ihren Eltern sein und auf eigenen Beinen stehen. Je nach Ausbildungsberuf kann die Vergütung unterschiedlich hoch ausfallen. Für die Bestimmung der Ausbildungsvergütung spielen weitere Faktoren, wie zum Beispiel der Wohnort, die Branche, die Größe des Betriebs und gegebenenfalls ein Tarifvertrag eine große Rolle. Zudem kann das Gehalt in der Ausbildung zum Beispiel auch zum Teil aus Sachleistungen wie Unterkunft oder Verpflegung bestehen. Das trifft besonders auf Auszubildende zu, die für die Ausbildung in eine andere Stadt ziehen und für die der Betrieb die Miete für die Wohnung übernimmt. Diese Sachleistungen dürfen bis zu 75 % der Bruttovergütung ausmachen (§17 Abs. 2 BBiG).

Tarifliche Ausbildungsvergütung 2021 insgesamt und nach Ausbildungsbereichen

Handwerk 882 882
Freie Berufe 911 911
Landwirtschaft 936 936
Hauswirtschaft 972 972
Industrie und Handel 1.039 1.039
Öffentlicher Dienst 1.095 1.095
Insgesamt 987 987

Mindest­ausbildungs­vergütung

Mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) wird ab dem 01.01.2020 eine Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt. Falls Ihr Kind eine Ausbildung im Jahr 2020 beginnt, wird eine Ausbildungsvergütung von mindestens 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr gezahlt. Mit Fortschreiten der Berufsausbildung erhöht sich das Gehalt um 18 Prozent im zweiten und 35 Prozent im dritten Ausbildungsjahr. Bis 2023 ist die jährliche Anpassung der Ausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr schon festgesetzt und wird in folgender Höhe ausgezahlt:

  • Ausbildungsbeginn 2021: 550 Euro
  • Ausbildungsbeginn 2022: 585 Euro
  • Ausbildungsbeginn 2023: 620 Euro

Ab 2024 wird die Höhe der Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr jeweils im November des Vorjahres im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben, sie wird jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst.

Tarifvertrag

Einige Ausbildungsbetriebe in Deutschland haben einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft der jeweiligen Verbände vereinbart, der sowohl für Auszubildende als auch für Fachkräfte gilt. Der Tarifvertrag beinhaltet u. a. folgende Punkte:

  • Ausbildungsvergütung
  • Einstiegsgehälter und Löhne
  • Urlaubstage
  • Sonderzahlungen
  • Wochenarbeitszeiten

Falls Ihr Kind bereits einen passenden Ausbildungsbetrieb ins Auge gefasst hat, aber noch nicht sicher ist, ob das Unternehmen einen Tarifvertrag hat, kann dies eine mögliche Frage für das Vorstellungsgespräch sein. Im Internet können Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind über die unterschiedlichen Tarife informieren und sich erkundigen, wie viel Ihr Kind während der Ausbildung verdienen wird. Aber auch falls das Unternehmen nicht tarifgebunden ist, darf die Ausbildungsvergütung nicht unter 20 Prozent der tariflich festgesetzten Vergütung liegen.

Zusatzleistungen

Neben der Ausbildungsvergütung bieten viele Ausbildungsbetriebe Mitarbeitervorteile an, von denen auch die Azubis profitierensogenannte Benefits für die Auszubildenden an. Als Benefit erhält Ihre Tochter oder Ihr Sohn beispielsweise einen Fahrtkostenzuschuss zur Berufsschule oder ein Bahn-Ticket. Des Weiteren zahlen viele Ausbildungsbetriebe vermögenswirksame Leistungen, die Ihr Kind in verschiedene Anlageformen wie Lebensversicherungen, Sparpläne bei einer Bank, Bausparverträge und Aktienfonds investieren oder mit einer Riester-Rente kombinieren kann.

Die Zusatzleistungen lassen sich unterschiedlichen Kategorien zuordnen:

  • Mobilität
  • Versorgung und Verpflegung
  • Freizeit und Pausengestaltung
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
  • Flexibilität der Arbeitszeitmodelle
  • Förderung von Weiter- und Fortbildungen
  • (Technische) Ausstattung
  • Finanzielle Anreize

Einstiegsgehalt

Die duale Berufsausbildung ist das Sprungbrett in die Arbeitswelt. 74 Prozent der Auszubildenden werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung von ihrem Betrieb übernommen und erhalten einen Arbeitsvertrag. Die beruflich qualifizierten Fachkräfte werden händeringend von Unternehmen gesucht, sodass für Ihr Kind nur ein geringes Erwerbslosenrisiko besteht. Wie auch bei der Ausbildungsvergütung hängt auch das Einstiegsgehalt von verschiedenen Faktoren wie Standort, Branche, Größe und einem Tarifvertrag ab. Das durchschnittliche Monatseinkommen liegt laut der KOFA-Studie (3/2017) von Ausbildungsabsolventen bei 2.316 Euro brutto.

Falls Ihr Kind eine Aufstiegsfortbildung anstrebt und verantwortungsvollere Aufgaben im Unternehmen übernehmen möchte, sind auch höhere Gehälter möglich. Absolventen mit einer Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker, Betriebswirt oder Gestalter erhalten eine monatliche Vergütung von durchschnittlich 3.159 Euro brutto, wobei mehr als ein Viertel aller Fortbildungsabsolventen sogar mehr verdient als ein Akademiker im Durchschnitt. Die Kombination aus Berufserfahrungen und theoretischem Wissen machen Ihr Kind als Fachkraft für Unternehmen unentbehrlich.

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Benefits

Neben der Ausbildungsvergütung bieten viele Unternehmen ihren Auszubildenden Zusatzleistungen an! Verschaffen Sie sich einen Überblick über mögliche Benefits und die Vorteile für Ihr Kind.

Traumberuf

Finden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind den passenden Ausbildungsberuf, der seinen Interessen und Fähigkeiten entspricht!

Eltern

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