Ausbildungsplatzwechsel – Das ist zu beachten

Der Beruf liegt dir, aber in deinem Ausbildungsbetrieb bist du unglücklich und möchtest lieber in einem anderen Betrieb arbeiten? Dann solltest du als Auszubildender darüber nachdenken, deinen Ausbildungsplatz zu wechseln.

Den Ausbildungsplatz wechseln: So gehst du vor

Der Beruf ist genau dein Ding und du möchtest deine Ausbildung gerne abschließen, doch der jetzige Ausbildungsbetrieb sowie der Ausbilder sorgen für ein unwohles Gefühl? Dann solltest du über einen Wechsel zu einem neuen Ausbildungsplatz in einem anderen Ausbildungsbetrieb nachdenken. Ein Wechsel ist für Auszubildende mit einigen Formalitäten verbunden, besonders hinsichtlich des Ausbildungsvertrags bei der zuständigen Kammer für deine Ausbildung, wie beispielsweise der IHK, weshalb eine Kündigung gründlich überlegt sein muss.

Kündigung in der Ausbildung

Was musst du tun, wenn du während der Probezeit kündigen willst? Welche Kündigungsgründe gibt es? Und was ist überhaupt der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer fristlosen Kündigung? Die Antworten gibt es hier!

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Der Wechsel des Ausbildungsplatzes: Das perfekte Timing

Beginne mit der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz, solange dein Ausbildungsverhältnis mit deinem alten Ausbildungsbetrieb besteht. So kannst du einen reibungslosen Wechsel in einen Ausbildungsbetrieb, welcher denselben Beruf ausbildet, sicherstellen. Wenn du dich aus einem bestehenden Ausbildungsverhältnis heraus bewirbst, macht das bei deiner Bewerbung einen besseren Eindruck, als eine zuvor stattgefundene Kündigung deines Ausbildungsbetriebs.

Möglichkeiten, dein Ausbildungsverhältnis vorzeitig zu beenden

Hast du eine neue Ausbildungsstelle gefunden, hast du zwei Möglichkeiten, den Betrieb zu wechseln und deinen Ausbildungsvertrag zu beenden:

  • Du kannst um einen Aufhebungsvertrag bitten
  • Du kannst fristlos mit Angabe eines wichtigen Grundes kündigen

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dein Ausbildungsbetrieb seine Pflichten verletzt und zum Beispiel gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstößt. Du musst schriftlich und unter Angabe deiner wichtigen Gründe kündigen. Damit du deinen Kündigungsgrund im Zweifelsfall beweisen kannst, solltest du Belege sammeln. Anhand eines Dienstplans kannst du beispielsweise belegen, dass du wiederholt Überstunden machen musstest oder dass Pausen- und Ruhezeiten in Verbindung mit der Berufsschule nicht eingehalten worden sind. Auch dein Berichtsheft kann als Beweis dienen, wenn dein Ausbilder wiederholt ausbildungsfremde Aufgaben gestellt hat und du diese in deinem Ausbildungsnachweis notiert hast.

Achtung: Bei einer vorzeitigen Kündigung des Ausbildungsverhältnisses kann dein Ausbildungsbetrieb Schadensersatz von dir verlangen. Der Schaden, der deinem Ausbildungsbetrieb entsteht, sind beispielsweise die Kosten für die Neubesetzung deines alten Ausbildungsplatzes mit einem neuen Auszubildenden oder Nebenkosten hinsichtlich der Berufsschule.

Ausbildung abbrechen

Deine Ausbildung gefällt dir aus den verschiedensten Gründen nicht mehr? Du spielst mit dem Gedanken, sie abzubrechen oder hast den Entschluss bereits gefasst? Hier erfährst du alles, was du wissen musst!

Infos zum Ausbildungsabbruch

Diese Hinweise solltest du beim Ausbildungsplatzwechsel außerdem beachten

Auch wenn du deine Ausbildung nach deinem Wechsel eigentlich fortsetzt, bist du bei deinem neuen Ausbildungsbetrieb erst einmal wieder in der Probezeit. Die Probezeit beträgt mindestens einen und darf höchstens vier Monate dauern.

Nicht zu verwechseln ist der Ausbildungsplatzwechsel übrigens mit einem Wechsel des Berufs. Beim Wechsel des Ausbildungsplatzes bleibst du im selben Beruf und wechselst nur den Ausbildungsbetrieb. Beim Berufswechsel brichst du deine bisherige Berufsausbildung in Form einer Kündigung ab und beginnst eine neue Ausbildung in einem anderen Beruf. Im Falle eines Berufswechsels kannst du ordentlich kündigen.

Keine Rechtsberatung / Keine Gewähr für juristische Inhalte

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