Krankheit in der Lehre

Ein medizinischer Eingriff, ein gebrochener Arm oder eine einfache Erkältung – jeder wird irgendwann mal krank in der Lehre. Lehrlingen gehen beim Thema Krankheit viele Fragen durch den Kopf. Oft wissen sie nicht, wie sie sich im Lehrbetrieb abmelden sollen oder ob sie die Krankenstandsbestätigung am ersten oder doch dritten Tag abgeben müssen. Falls auch du Unterstützung gebrauchen kannst, kommen hier die wichtigsten Informationen rund um das Thema Krankheit in der Lehre.

Wie meldet man sich in der Lehre krank?

Du bist erkältet, fühlst dich nicht gut und kannst nicht zur Arbeit? Dann solltest du dies unverzüglich deinem Lehrbetrieb mitteilen. Bereits am ersten Tag bist du verpflichtet, diesen über deine Arbeitsverhinderung zu informieren und die voraussichtliche Dauer deiner Krankheit zu nennen. Erst dann bist du auch offiziell im Krankenstand. Je nach Betrieb und internen Regelungen ist eine Krankmeldung per Telefon, Mail oder sogar durch eine kurze WhatsApp-Nachricht möglich. Solltest du dies versäumen, droht dir eine Nichtzahlung deiner Lehrlingsentschädigung oder sogar eine Abmahnung. Falls du dich während der Arbeit nicht gut fühlen solltest, meldest du dich meistens beim Lehrbeauftragten ab. Du wirst somit für den Rest des Tages freigestellt und darfst nach Hause.

Was ist eine Krankenstandsbestätigung?

Die sogenannte Krankenstandsbestätigung ist ein ärztliches Dokument, welches deine Krankheit belegt. In diesem ist der Beginn, der Grund und die voraussichtliche Dauer deiner Krankheit festgehalten. Auch kann dein Lehrbeauftragter den Namen des Arztes beziehungsweise der Praxis in diesem Schreiben nachlesen. Die Art deiner Erkrankung ist aber Privatsache und steht nicht drin. Auch im Lehrbetrieb musst du darüber keine Auskunft geben.

Wann muss die Krankenstandsbestätigung abgegeben werden?

Das ärztliche Attest musst du spätestens nach drei Tagen Krankheit beim Arbeitgeber einreichen. Es kann aber auch sein, dass dieser bereits am ersten Tag von deinem Chef verlangt wird, da andere Fristen in deinem Lehrlingsvertrag festgehalten sind. Wenn du etwas weiter vom Lehrbetrieb weg wohnst, kannst du nachfragen, ob zunächst ein eingescanntes Attest per Mail ausreichend ist. So musst du während deiner Krankheit nicht zum Betrieb fahren. Auch das Versenden per Post oder die Abgabe durch einen Bekannten ist eine Möglichkeit.

WICHTIG: Vergewissere dich, dass das ärztliche Attest auch spätestens am dritten Tag eingegangen ist. Wenn du deine Krankheit nicht belegen kannst, verstößt du gegen die Melde- und Nachweispflicht.

Muss man sich bei der Berufsschule krankmelden?

Ja, eine Krankmeldung in der Berufsschule ist Pflicht für alle Lehrlinge. Auch dort gibt es Vorgaben, die dir dein Klassenlehrer am Anfang der Lehre nennen wird. Meistens rufst du morgens kurz im Sekretariat an und gibst Bescheid.

Darf der Lehrbeauftragte nach der Krankheit fragen?

Laut Gesetz muss der Lehrbetrieb nur über die Dauer deines Ausfalls benachrichtigt werden. Über die Diagnose deiner Krankheit musst du auf der Arbeit und in der Berufsschule keine Auskunft geben, das ist Privatsache.

Kann ich im Krankenstand gekündigt werden?

Ja, du hast nämlich keinen besonderen Schutz im Krankenstand. Es gelten auch hierbei dieselben Kündigungsfristen und -termine.

Kann häufige oder lange Krankheit zur Kündigung führen?

Bei selbstverschuldeter Arbeitsunfähigkeit ist es möglich, dass dein Lehrbetrieb den Lehrlingsvertrag auflöst. Im Krankenstand solltest du dich schonen und nichts tun, was deiner Gesundheit schadet.

Bekomme ich eine Lohnfortzahlung?

Wenn du für eine längere Zeit krankheitsbedingt ausfällst, erhältst du eine volle Auszahlung deiner Lehrlingsentschädigung für vier Wochen. Für weitere zwei Wochen besteht Anspruch auf Teilentgelt. Dieses ist als Differenz zwischen voller Lehrlingsentschädigung und Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu betrachten. Bei längerer Betriebszugehörigkeit entsteht jeweils ein neuer Grundanspruch. Wenn du aber kein Entgelt in der Lehre bekommst, steht dir natürlich keine Lohnfortzahlung und auch kein Krankengeld zu.
Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gelten andere Regelungen. Hierbei bekommst du die volle Lehrlingsentschädigung für volle acht Wochen und das Teilentgelt für eine Dauer von vier Wochen. Die Fortzahlung orientiert sich an der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Krank im Urlaub – welche Rechte hat man?

Du bist im Urlaub plötzlich so stark erkältet? Dann solltest du dies unverzüglich mitteilen und dir auch hierbei eine Krankenstandsbestätigung vom Arzt holen und diese einreichen. Denn nur dann hast du deine Urlaubstage wieder auf deinem Konto.

Krank und Lehrlingsabschlussprüfung– was tun?

Wenn du am Tag deiner Prüfung erkrankst oder aus anderen Gründen verhindert bist, musst du den Grund dafür unverzüglich schriftlich bei der Prüfungsstelle einreichen, beispielsweise in Form einer Krankenstandsbestätigung und kannst dich erneut für die Prüfung anmelden. Falls du dies nicht vornimmst, verfällt in diesem Fall die Prüfungstaxe, und du musst die Materialkosten (nicht in jedem Lehrberuf) eigenständig bezahlen.

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