Berufsunfähigkeitsversicherung
Die meisten Arbeitnehmer gehen davon aus, dass im Falle einer Erwerbsunfähigkeit die gesetzliche
Krankenversicherung ausreicht. Nachdem der Gesetzgeber 2001 zahlreiche Änderungen beschlossen hat,
reicht die Erwerbsminderungsrente im Fall der Fälle jedoch kaum zum Leben aus und kann nicht mehr
als ein Notnagel sein. Es empfiehlt sich also in jedem Falle der Abschluss einer
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung), um die finanziellen Einbußen abfedern zu können.
Wann greift die Versicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein, wenn du deinen Beruf aufgrund einer eintretenden
Berufsunfähigkeit nicht weiter ausüben kannst. So lassen sich finanzielle Einbußen verhindern. Viele
Arbeitnehmer denken, dass nur körperlich arbeitende Menschen davon betroffen sein können und
verzichten deshalb auf diese private Absicherung. Das ist insofern bedenklich, als dass Unfälle nur
in 10 % aller Fälle für die Berufsunfähigkeit verantwortlich sind. Viel häufiger sind es, wie oben
genannt, psychische Erkrankungen, Erkrankungen von Skelett oder Muskeln sowie Tumore. Diese
Krankheitsformen können jeden treffen – doch nur 17 Mio. der in Deutschland im Jahr 2015 rund 43
Mio. Berufstätigen haben eine BU-Versicherung.
Da die BU-Versicherung auch greift, wenn eine Krankheit wie Burnout
die Ursache für eine Berufsunfähigkeit ist, hat sie klare Vorteile
gegenüber der klassischen Unfallversicherung.
Wann empfiehlt sich der Abschluss einer BU?
Das Risiko einer Berufsunfähigkeit steigt ab dem 40. und noch mehr ab dem 50. Lebensjahr. Da sich der
Beitrag nach Faktoren wie Alter, Gesundheit, Geschlecht und Beruf richtet, empfiehlt sich der
frühzeitige Abschluss einer BU-Versicherung am besten schon während oder spätestens nach dem
Abschluss deiner Ausbildung. Die Versicherungsprämien steigen bei einer körperlichen Tätigkeit
ebenso wie bei zunehmendem Risiko, einen Unfall am Arbeitsplatz zu erleiden. Die jährlichen Kosten
für einen gesunden Arbeitnehmer im Büro bewegen sich zwischen 400 und 600 Euro im Jahr.
Welche Leistungen sind empfehlenswert?
Das lässt sich pauschal nicht sagen. Die Leistungshöhe im Schadensfall sollte in etwa dein aktuelles
monatliches Nettoeinkommen betragen, um bei einer eintretenden BU nicht Haus und Hof aufgeben und
den Lebensstandard senken zu müssen. In den meisten Fällen empfiehlt es sich, keinen Vertrag unter
1.000 Euro abzuschließen. Berücksichtige bei der Berechnung der Summe auch die Inflation und
Kostensteigerungen in den nächsten Jahren.
Der Vertrag sollte außerdem ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung aufstockbar sein, d. h. die
Versicherungssumme, die monatlich bei einer BU ausgezahlt wird, sollte sich erhöhen lassen, ohne
dass die Versicherung eine Anpassung der Beiträge aufgrund einer veränderten gesundheitlichen
Ausgangslage vornimmt.
Gleiches gilt für eine gewisse Zeit der Beitragsfreiheit (z. B. im Falle einer Arbeitslosigkeit).
Eine Fortsetzung des Vertrages sollte nicht mit einer erneuten Gesundheitsprüfung einhergehen.
Schließlich ist eine Nachversicherungsgarantie sinnvoll, die es erlaubt, den Vertrag anzupassen, wenn
sich deine Lebensumstände durch die Geburt eines Kindes, den Erwerb einer Immobilie oder den Anstieg
deines monatlichen Einkommens ändern.
Berufe mit einem hohen Berufsunfähigkeitsrisiko
Risikoreiche Berufsgruppen müssen höhere Versicherungsbeiträge entrichten als Berufsgruppen, die
seitens der Versicherungen gering oder mittel eingestuft werden. Dabei zählen nicht nur die
physischen Gefahren, denen ein Erwerbstätiger ausgesetzt ist, sondern auch psychische Belastungen,
wie beispielsweise bei Lehrern. Einige Berufsgruppen mit einem überdurchschnittlichen Risiko werden
dabei von einigen Versicherern pauschal abgelehnt (z. B. Soldaten). Versicherer verlangen übrigens
auch für risikoreiche Hobbys Zuschläge.
Gesundheitsprüfung
Tritt ein Schadensfall ein, prüft jede Versicherungsgesellschaft sehr genau, ob sie tatsächlich zur
Zahlung verpflichtet ist. Dabei stehen die getätigten Gesundheitsangaben bei Vertragsabschluss immer
wieder auf dem Prüfstand. Es gab schon zahlreiche Fälle, in denen die Gesellschaft die Zahlung
verweigerte, weil der Versicherungsnehmer bei Angaben über seinen Gesundheitszustand geflunkert hat.
Es hilft also nichts, wenn du einen Vertragsabschluss durch falsche Angaben erzwingst –
schlimmstenfalls fließen die Beiträge umsonst, wenn der Versicherungsgeber dir am Ende Arglist
unterstellt und die Zahlung verweigert. Am sichersten fährst du, wenn du mit der Antragstellung alle
Ärzte der vergangenen Jahre um Abschriften der Krankenakte bittest und diese einreichst. Durch die
totale Transparenz kann sich ein Versicherer später kaum vor Zahlungen drücken. Alternativ lohnt
sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, um für etwaige Streitigkeiten gewappnet zu sein.
Lehnen Versicherer den Vertragsabschluss aufgrund der Krankengeschichte ab oder schließen sie
bestimmte Körperteile vom Versicherungsschutz aus – was bei Epilepsie ebenfalls passieren kann wie
bei Allergien, so ist die Unfallversicherung eine Alternative, die immer noch einige Risiken im
Falle der Berufsunfähigkeit absichert.
Die richtige Versicherung
Versicherungsgesellschaften haben teilweise undeutliche Formulierungen in ihren Vertragsklauseln, die
für dich als Versicherungsnehmer zu Fallstricken werden können. Im Ernstfall ist dies besonders
ärgerlich und kann im worst case existenzbedrohlich sein. Deshalb lohnt es sich, vor dem
Vertragsabschluss eine Verbraucherzentrale zu konsultieren, die für kleines Geld
Versicherungsverträge überprüft.
Wenn du dich ohnehin gegen den Todesfall durch eine Lebensversicherung absichern möchtest, fährst du
häufig mit einer BUZ günstiger (BU-Zusatz). Diese bietet den Vorsorgeschutz gleich mit, ist aber
günstiger als zwei separate Versicherungen. Eine Koppelung der BU an eine Kapital-Lebensversicherung
empfiehlt sich hingegen nicht: Wird die Lebensversicherung von dir gekündigt, fällt auch der
BU-Schutz weg, eine neue Versicherung ist mit zunehmendem Alter teuer.
Wann greift die Versicherung?
Kannst du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten gehen, ist die
Beantragung einer vollen Erwerbsminderungsrente möglich. Kannst du zwischen drei und sechs Stunden
täglich arbeiten gehen, ist der Erhalt einer teilweisen Erwerbsminderungsrente möglich. Kannst du
einer täglichen Beschäftigung von mehr als sechs Stunden nachgehen, erhältst du dagegen keine
Leistungen.
Doch Vorsicht, auch wenn zuvor ein ausreichender Lohn zum Lebensunterhalt bestand – die
Versicherungsleistungen nach der Erwerbsminderungsrente liegen auch bei einer vollständigen
Erwerbsunfähigkeit nur bei etwa 30 % des ehemaligen Bruttolohns – ganze 719 Euro wurden im Jahr 2014
durchschnittlich gezahlt. Menschen, die erstmals eine Erwerbsminderungsrente beantragen, erhielten
durchschnittlich sogar nur 628 Euro. Wenn du noch bis zu sechs Stunden arbeiten kannst, erhältst du
nur 15 %.
Die Bewilligung für die Zahlung der Rente erfolgt für einen Zeitraum von maximal drei Jahren, danach
ist ein erneuter Nachweis der Bedürftigkeit notwendig.