Arbeitszeiten in der Lehre
Wenn du bald eine Lehre beginnst, aber noch nicht volljährig bist, gelten für dich Regeln aus dem Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz. Du unterliegst also anderen Bestimmungen als Erwachsene. Damit du auch weißt, wann du beispielsweise als Jugendlicher bzw. Erwachsener arbeiten darfst und welche Tätigkeiten zur Arbeitszeit zählen, haben wir dir alle wichtigen Informationen zu Arbeitszeiten zusammengefasst.
Ab wann ist man volljährig?
Die Volljährigkeit erreichst du, wenn du 18 wirst. Der Begriff Volljährigkeit ist allerdings von der Mündigkeit, insbesondere der Strafmündigkeit, zu unterscheiden. Mündig bist du bereits im Alter von 14 Jahren.
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Wöchentliche Arbeitszeit
Als Jugendlicher:
Für Lehrlinge unter 18 Jahren ist eine tägliche Arbeitszeit von bis zu acht Stunden,
also 40 Stunden in der Woche vorgesehen. Natürlich kann es auch mal vorkommen, dass
du länger im Betrieb bleiben musst, weil sehr viel Arbeit anfällt. Täglich darfst du maximal bis zu
neun Stunden und wöchentlich bis zu 45 Stunden arbeiten. Dies ist allerdings nur zulässig, wenn über
längere Zeit der Durchschnitt von 40 Wochenstunden nicht überschritten wird. Zudem muss dein
Kollektivvertrag dies zulassen. Die Mehrarbeitszeit muss im Nachhinein ausgeglichen werden, zum
Beispiel durch eine längere Wochenfreizeit. Fällt durch die Verbindung mit einem Feiertag ein ganz
normaler Werktag für dich aus, so musst du die Arbeitszeit nachholen. Diese wird bei Lehrlingen auf
die übrigen Werktage in den nächsten sieben Wochen verteilt.
Ausnahmen für die
Arbeitszeit gelten beispielsweise für Lehrlinge im Gastgewerbe. Kollektivverträge lassen hier andere
Regelungen zu. Wenn du 16 oder älter bist, darfst du beispielsweise bis 23 Uhr im Gastgewerbe
arbeiten. Als Bäckerlehrling ab 15 Jahren ist sogar eine Arbeitszeit ab vier Uhr morgens zulässig.
Falls du tatsächlich regelmäßig vor sechs Uhr deine Arbeit aufnimmst, musst du dich jährlich einer
Jugendlichenuntersuchung stellen, in der dein Arzt deine Gesundheit überprüfen kann.
Als Erwachsener:
Die normale Arbeitszeit für volljährige Lehrlinge in Österreich beträgt 40 Stunden in der Woche, also täglich 8 Stunden. Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Wenn du etwas länger in der Woche arbeitest, leistest du Überstunden. Diese darfst du abbauen, indem du beispielsweise früher nach Hause gehst oder später im Betrieb erscheinst. Wichtig zu wissen: Deine Normalarbeitszeit darf dabei in den einzelnen Wochen keine 60 Stunden überschreiten, sprich höchstens 12 Stunden am Tag. Innerhalb von vier Monaten darf die durchschnittliche Arbeitszeit nicht mehr als 48 Stunden in der Woche betragen. Bei einer Vier-Tage-Woche kann die tägliche Normalarbeitszeit auf 10 Stunden verlängert werden. Kollektivverträge können eine deutlich niedrigere Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte vorgeben, so zum Beispiel in der Handwerksbranche.
Arbeitstage
Als Jugendlicher:
Als Jugendlicher unter 18 darfst du von Montag bis Samstag arbeiten. Ein jugendlicher Lehrling hat dazu noch das Recht auf zwei aufeinanderfolgende freie Tage, wie zum Beispiel Samstag und Sonntag oder Sonntag und Montag. In Berufen, in denen ein besonderer Vertrag verankert ist, müssen Lehrlinge auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Dafür haben sie dann aber jeden zweiten Sonntag frei. Für alle anderen gilt: Eine Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist verboten.
Als Erwachsener:
Auch für Erwachsene in der Lehre gelten die wöchentlichen Arbeitszeiten von Montag bis Samstag. Zusätzlich darfst du an insgesamt vier Wochenenden und Feiertagen im Jahr tätig sein. Dies gilt aber nicht für Lehrlinge, welche sich nach dem Öffnungszeitengesetz richten müssen. Als Vollzeitbeschäftigter bekommst du das Entgelt für deine geleisteten Stunden. Arbeitest du aber beispielsweise Teilzeit und wärst an einem Feiertag sowieso nicht im Lehrbetrieb, bekommst du auch kein Geld für diesen Tag. In bestimmten Branchen üben Lehrlinge auch an Feiertagen ihren Beruf aus. Diese bauen dann an Feiertagen keine Überstunden auf, da Feiertage zu ihrer wöchentlichen Arbeit gehören.
Berufsschule
Als Jugendlicher:
Die Zeit, die du in der Berufsschule oder bei Prüfungen verbringst, muss auf die Arbeitszeit
angerechnet werden. Die Berufsschulzeit ist in deinem Lehrvertrag festgehalten.
Als Unterrichtszeit gelten in erster Linie natürlich die
Unterrichtsstunden.
Außerdem zählen Pausen (Ausnahme bildet die Mittagspause),
Freigegenstände und unverbindliche Übungen bis
maximal zwei Unterrichtsstunden pro Woche, Förderunterricht und
Schulveranstaltungen dazu.
- Lehrgangsberufsschule: Während der sogenannten Lehrgangsberufsschule darfst du nicht im Betrieb tätig sein. Wenn sie länger als 40 Stunden pro Woche dauert, kannst du die geleisteten Überstunden leider nicht ausgleichen. Wenn der Unterricht in der Lehrgangsberufsschule an bis zu zwei Tagen verfällt, musst du die Arbeitszeit im Betrieb ausgleichen, falls dein Anfahrtsweg nicht zu lang ist und sich die Anreise „lohnt“. Bei einem Ausfall von mehr als drei Tagen besteht Arbeitspflicht.
- Jahresberufsschule: Bei den Jahresberufsschulen gilt für Lehrlinge eine ähnliche Regelung. Wenn du acht Stunden beschäftigt bist, besteht keine Arbeitspflicht . Bei einer Dauer von weniger als acht Stunden musst du im Betrieb arbeiten, wenn die Arbeitszeit durch den Weg nicht überschritten wird. Die gleiche Regelung gilt, wenn Unterrichtsstunden in der Jahresberufsschule, zum Beispiel in den Ferien, entfallen.
Als Erwachsener:
Die Unterrichtszeit in der Berufsschule ist auch bei Erwachsenen Teil der Arbeitszeit und wird angerechnet. Zur Unterrichtszeit zählen neben den Pausen (Ausnahme: Mittagspause) auch der Förderunterricht und Schulveranstaltungen hinzu. Bist du weniger als acht Stunden in der Schule, musst du danach noch im Betrieb weiterarbeiten, sofern die tägliche Maximalarbeitszeit nicht überschritten wird. Bei saisonmäßigen Berufsschulen und Lehrgängen darfst du währenddessen nicht im Betrieb beschäftigt sein.
Nachtarbeit
Als Jugendlicher:
Die Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr ist für Jugendliche in der Regel verboten, außer du arbeitest in einer bestimmten Branche. Außerdem ist es Gesetz, dass eine Nachtruhe von mindestens zwölf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen gegeben sein muss. Jugendlichen unter 15 Jahren muss sogar eine Ruhezeit von mindestens 14 Stunden gewährt werden.
Als Erwachsener:
In Österreich bist du Nachtarbeitnehmer, wenn du an mindestens 48 Nächten im Jahr
mindestens drei Stunden zwischen 22 und 5 Uhr arbeitest. Durch die Nachtarbeit hast
du das Recht auf zusätzliche Ruhezeiten, außerdem erhältst du einen Nachtschwerarbeitsbeitrag sowie
Sonderruhegeld und Zusatzurlaub.
Wenn du bei der Nachtarbeit unter sehr schweren Bedingungen deine Arbeit leistest, gilt außerdem
auch noch eine Meldepflicht bei deiner Krankenkasse.
Pausenzeiten
Als Jugendlicher:
Wenn du nicht volljährig bist, hast du nach viereinhalb Stunden Arbeitszeit das Recht auf mindestens eine halbe Stunde Pause, welche du auch nach spätestens sechs Stunden nutzen sollst. Ausnahmen hinsichtlich der Arbeitszeit treten aber auch in diesem Fall in anderen Branchen auf.
Als Erwachsener:
Bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden am Tag steht dir eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu. Je nach Branche und Lehrlingsberuf kann es auch sein, dass sich deine Pause verkürzt oder deutlich verlängert.
Überstunden
Als Jugendlicher:
Schon gewusst? Wenn du unter 16 Jahre alt bist, darfst du keine Überstunden leisten, denn das ist laut Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz verboten. Zwischen 16 und 18 Jahren ist das nur in Ausnahmefällen möglich. Dann darfst du für Vor- und Abschlussarbeiten Überstunden ansammeln, aber nur eine halbe Stunde pro Tag. Bedenke dabei, dass die tägliche Arbeitszeit auf keinen Fall neuneinhalb Stunden überschreiten darf und in einer Woche nicht mehr als drei Stunden Mehrarbeit vorliegen dürfen. Vor- und Abschlussarbeiten sind beispielsweise die Reinigung und Instandhaltung oder die abschließende Kundenberatung sowie Aufräumarbeiten in einem Lehrbetrieb. Die Mehrarbeit kannst du in der Lehre zeitlich abfeiern oder sie wird dir mit einem Zuschlag von 50 Prozent extra bezahlt. In einigen Kollektivverträgen sind sogar noch höhere Zuschläge für Überstunden in der Nacharbeit und an Sonn- und Feiertagen festgehalten.
Als Erwachsener:
Alles, was über deine wöchentliche Arbeitszeit hinaus geht, sind Überstunden. Du solltest sie nur dann leisten, wenn es keine andere Möglichkeit im Betrieb gibt. Ein Beispiel dafür sind überfüllte Läden an Weihnachten, bei dem die letzten Kunden noch abkassiert werden müssen. Wenn dich der Lehrbeauftragte in solchen Situationen darum bittet länger zu bleiben, oder es sogar in deinem Lehrlingsvertrag steht, musst du Überstunden leisten. Leistest du als Arbeitnehmer 10 Stunden oder mehr an einem Tag, muss der Lehrbetrieb dir diese Überstunden auszahlen. Kollektivverträge in Österreich können hier aber auch wieder andere Regelungen vorgeben. Am besten informierst du dich je nach Lehrlingsberuf bereits im Vorfeld über mögliche Kollektivverträge und liest nach, was dich zum Thema Arbeitszeit so erwartet.
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