Rechte und Pflichten in der Lehre

Wie lange und wie viel darfst du arbeiten? Sind Aufgaben wie Kaffee kochen, Dokumente kopieren oder den Hof fegen eigentlich rechtens? Wie viele Urlaubstage stehen dir zu? Und was passiert, wenn du krank bist? Wir haben alle wichtigen Informationen für dich zusammengefasst!

Was du über die Rechte und Pflichten von Lehrlingen wissen musst

Wenn du einen Vertrag abschließt, bekommst du dadurch Rechte eingeräumt und Pflichten auferlegt – das wusstest du wahrscheinlich schon. Das ist bei deinem Lehrvertrag nicht anders geregelt. In diesem wird festgehalten, was Lehrlinge und Lehrbeauftragte dürfen und müssen. Die wichtige gesetzliche Grundlage, in der du alle Rechte und Pflichten während der Lehre nachlesen kannst, ist das Berufsausbildungsgesetz (BAG). Vor allem eine Pflicht solltest du dir zukünftig besonders zu Herzen nehmen: Die Lernpflicht. Nach dieser musst du dich im Betrieb und der Berufsschule bemühen und die Inhalte, die für das Lehrziel erforderlich sind, erfolgreich erwerben. Neben deiner Arbeitsleistung musst du als Arbeitnehmer auch noch andere Punkte erfüllen.

Lehrvertrag

Weißt du, wozu ein Vertag abgeschlossen wird? Kennst du alle Inhalte deines Lehrvertrags? Einige Punkte solltest du auf jeden Fall wissen. Hier erfährst du, worauf du bei deinem Lehrvertrag achten solltest.

Lehrlingseinkommen

Als Lehrling hast du einen Anspruch auf ein angemessenes Lehrlingseinkommen. Wie hoch dieses ausfällt, ist von verschiedenen Faktoren wie Betriebsgröße, Branche und Lehrberuf abhängig. Erfahre mehr über das Lehrlingseinkommen in deinem Lehrberuf.

Beendigung des Lehrverhältnisses

Was musst du tun, wenn du deine Lehre beenden willst oder sie in einem anderen Betrieb fortführen willst? Und was ist der Unterschied zwischen einer vorzeitigen und einvernehmlichen Auflösung? Hier sind alle Infos!

Urlaub in der Lehre

Jeder Lehrling hat Anspruch auf Urlaub. Doch weißt du auch, wie viele Tage du dir frei nehmen kannst? Wir verraten es dir!

Arbeitszeiten für Lehrlinge

40 Stunden/Woche ist die Normalarbeitszeit in der Lehre. Doch wie viele Überstunden darfst du machen und wie viel Pausenzeit steht dir zu? Diese und weitere Fragen beantworten wir dir gerne!

Welche Rechte und Pflichten haben Lehrlinge und Lehrbeauftragte?

Du hast deinen Lehrvertrag nun endlich in der Tasche und freust dich auf die Arbeit im Betrieb und den Unterricht in der Berufsschule? Gleichzeitig bist du natürlich leicht aufgeregt, da du dich fragst, wozu Arbeitgeber und Arbeitnehmer verpflichtet sind oder was zu ihren Rechten gehört. Damit du einen besseren Überblick bekommst, haben wir dir einiges zusammengefasst.

Die wichtigsten Pflichten eines Lehrlings

Wie du dich als Lehrling im Betrieb und der Berufsschule zu verhalten hast, ist in §10 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) niedergeschrieben. Dort werden insbesondere drei Pflichten genannt.

  1. Besondere Bemühungen: Erledige die dir übertragenen Aufgaben sorgfältig und korrekt. Verhalte dich angemessen und gehe beispielsweise mit Betriebsgeheimnissen oder Dingen, die im Eigentum des Lehrbetriebes sind, sorgfältig um. Kurz gesagt: Verhalte dich sowohl in der Berufsschule als auch gegenüber deinen Arbeitskollegen vorbildlich und sei immer motiviert bei der Sache!
  2. Angemessene Krankmeldung: Wenn du krank bist, musst du dies unverzüglich deinem Lehrbeauftragten mitteilen. Je nach Branche und Größe eines Betriebes ist ein Anruf, eine Kurznachricht oder eine E-Mail die Regel.
  3. Vorlage relevanter Dokumente: Du musst deinem Lehrberechtigten dein Zeugnis und auf Nachfrage auch andere Dokumente vorlegen, beispielsweise benotete Hausaufgaben. musst du deinem Lehrberechtigten schriftliche Dokumente, wie zum Beispiel dein Zeugnis oder deine benoteten Hausaufgaben vorlegen.

Die Rechte eines Lehrlings

Auch der Lehrlingsbetrieb hat zu erfüllende Pflichten, wenn ein Lehrvertrag abgeschlossen wird. Die wichtigsten Pflichten deines Lehrberechtigten sind gleichzeitig deine Rechte. Sie sind ebenso im Berufsausbildungsgesetzes geregelt. Du hast das Recht auf:

  1. Ordnungsgemäße Lehre: Dir dürfen nur relevante, keine für den Lehrberuf untypischen oder gefährlichen Aufgaben gegeben werden. Genauso muss ein friedliches Miteinander herrschen. Daher solltest du Dinge wie Körperverletzung oder Beleidigungen sofort bei deinem Lehrbeauftragten oder der zuständigen Kammer melden.
  2. Kompetente Lehrbeauftragte: Der Lehrbeauftragte muss speziell ausgebildet und somit dazu berechtigt sein, dich zu betreuen und dir Aufgaben zu geben. Nicht jede Fachkraft hat die Erlaubnis dazu.
  3. Betreuung im Unternehmen: Lehrbeauftragte sind dazu verpflichtet, ihre Lehrlinge optimal zu betreuen und ihnen bei Fragen und Problemen behilflich zu sein.
  4. Zahlung des Lehrlingseinkommens: : Dein Geld muss jeden Monat pünktlich auf deinem Konto sein. Die Höhe des Betrags ist gestaffelt nach den Lehrjahren und durch den Kollektivvertrag (KV). Abhängig von diesem hast du auch Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld.
  5. Urlaub: Du hast das Recht auf mindestens 25 Tage Urlaub (abhängig von der Branche).
  6. Freistellungen: Für den Besuch der Berufsschule, die Teilnahme an Berufsseminaren oder Prüfungen muss dich der Lehrbetrieb von der Arbeit freistellen.
  7. Finanzielle Unterstützung: : Diese erhältst du beispielsweise, wenn Internatskosten oder Materialanschaffungen anstehen.
Schwanger in der Lehre

Du bist während deiner Lehre schwanger geworden? Dann informiere dich hier und lerne alles zu deinen Rechten während der Schwangerschaft

Krank in der Lehre

Plötzlich krank in der Lehre? Damit du weißt, wie du dich krankmeldest, haben wir dir alles Wichtige zusammengefasst.

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