Urlaub in der Lehre

Auch Lehrlinge in der Lehre haben Anspruch auf Urlaub. Doch wie viele Tage Urlaubsanspruch hast du als Lehrling? Wann darfst du dir Urlaub nehmen? Alle Infos zum Thema Urlaub in der Lehre.

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Habe ich in der Lehre Urlaub?

Urlaub - die schönste Zeit im Jahr. Leider gehören die Oster-, Sommer-, Herbst- und Winterferien der Vergangenheit an, wenn du in der Lehre bist. Zwar gelten die Ferien auch weiterhin für die Berufsschulzeit, allerdings musst du in dieser Zeit in deinem Betrieb deinen Tätigkeiten nachgehen. Nichtsdestotrotz steht auch dir als Lehrling ein Recht auf Urlaub zu. In Österreich sind deine Urlaubsansprüche im Urlaubsgesetz (UrlaubsG) geregelt.

Dein Urlaubsanspruch für die Lehre muss im Lehrvertrag festgehalten werden. Während deines Urlaubs wird dein Lohn normal weiterbezahlt. Der Zweck des Urlaubs ist die Erholung vom Arbeitsalltag. Daher sollst du im Urlaub keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen.

Wie viel Urlaubsanspruch habe ich als Lehrling?

Laut diesem Gesetz hat jeder Arbeitnehmer in seinem Arbeitsverhältnis einen Mindesturlaubsanspruch von 25 Werktagen. Diese Regelung gilt, wenn du eine Arbeitswoche von 5 Tagen hast. Bei einer 6-Tage-Woche wird dein Anspruch auf 30 Urlaubstage erhöht.

Bist du noch minderjährig, also unter 18 Jahren alt, genießt du einen besonderen Schutz. In der Zeit zwischen dem 15. Juni und 15. September musst du dir 2 Wochen am Stück Urlaub nehmen können. Das entspricht 10 Urlaubstagen bei einer 5-Tage-Woche bzw. 12 bei einer 6-Tage-Woche.

Dein Anspruch auf Urlaub wächst in den ersten 6 Monaten im Verhältnis zu der Zeit, in der du im Betrieb gearbeitet hast. Das bedeutet erst ab deinem 7. Monat im Betrieb erhältst du Anspruch auf deinen gesamten Jahresurlaub. Davor wird der Urlaub anteilig berechnet. Zum Beispiel hast du nach fast 3 Monaten, einen Anspruch auf 6 Werktage.

Arbeitszeiten für Lehrlinge

Zwischen der Lehre im Betrieb, den Berufsschulzeiten und den Pausenzeiten kann man schnell den Überblick verlieren. Welche Arbeitszeiten erlaubt sind und welche Regeln für dich gelten, zeigen wir dir.

Wo liegt der Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen?

In deinem Lehrvertrag ist die Anzahl deiner Urlaubstage entweder in Werk- oder Arbeitstagen angegeben. Egal in welcher Form diese angegeben sind, du hast als Lehrling keinen Nachteil. Die Werktage werden dann entsprechend in Arbeitstage umgerechnet, oder auch umgekehrt.

Unterschied zwischen Werk- und Arbeitstag

Werktag:

Der Werktag ist ein Wochentag, an dem ohne Einschränkungen gearbeitet werden darf. In Österreich sind es die Tage von Montag bis Samstag. Eine Woche hat also sechs Werktage.


Arbeitstag:

Ein Arbeitstag hingegen ist jeder Tag, an dem eine Leistung für den Arbeitgeber erbracht wird. Regulär sind es fünf Arbeitstage in einer Woche, üblicherweise von Montag bis Freitag.

Zeitpunkt und Länge des Urlaubs

Grundsätzlich kannst du deinen Urlaub zu jedem Zeitpunkt im Jahr nehmen. Um dich mit deinem Arbeitgeber auf einen Zeitraum zu einigen, reichst du einen Urlaubsantrag ein. Dieser sollte möglichst frühzeitig und immer schriftlich gestellt werden. Sowohl in der Lehre wie auch in sonstigen Arbeitsverhältnissen muss dein Arbeitgeber gesetzlich innerhalb eines Monats darauf antworten. Die Genehmigung solltest du dir von deinem Arbeitgeber unbedingt schriftlich geben lassen, damit du deinen Anspruch für diesen Zeitraum nachweisen und den Urlaub tatsächlich auch antreten kannst.

Es gibt allerdings Gründe, warum du eventuell nicht den gewünschten Zeitraum bekommst:

  • Soziale Gründe: Mitarbeiter mit Kindern werden bei der Urlaubsplanung bevorzugt, da eine Reise mit dem Nachwuchs nur in den Schulferien möglich ist.
  • Betriebliche Gründe: In dieser Zeit müssen alle Mitarbeiter Urlaub nehmen, zum Beispiel über die Weihnachtstage (feststehender Betriebsurlaub).
  • Gesundheitliche Gründe: Wenn ein Mitarbeiter auf eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (Reha) wie zum Beispiel eine Kur aus gesundheitlichen Gründen angewiesen ist, hat dieser das Recht, dass sein Urlaubswunsch bevorzugt wird.

Arbeitest du nicht das komplette Kalenderjahr über in einem Betrieb, steht dir der Urlaub anteilig zu, und zwar 1/12 deines Jahresurlaubs pro Monat. Das entspricht bei 25 Urlaubstagen im Jahr etwa 2 Tagen pro Monat. Arbeitest du beispielsweise 4 Monate dort, beträgt dein Urlaubsanspruch 8 Tage.

Urlaub aus dem alten Jahr kannst du in die darauffolgenden Jahre mitnehmen. Dieser verjährt erst 2 Jahre nach Ende des Jahres, in dem er übriggeblieben ist. Die geplanten Urlaubstage werden logischerweise immer vom ältesten noch offenen Urlaub abgezogen. Ein besonderer Fall liegt vor, wenn du aufgrund einer Geburt in Elternkarenz gehst. Hier verlängert sich glücklicherweise die Verjährungsfrist um die geplante Dauer der Karenz.

In diesen 2 Fällen benötigst du für deinen Urlaub keine Genehmigung vom Arbeitgeber:

Dein Kind ist krank zuhause:

Falls dein Anspruch auf Pflegefreistellung (zwei Wochen in einem Arbeitsjahr) bereits verbraucht ist, kannst du ohne Absprachen einen Urlaubstag nehmen. Dies ist nur erlaubt, wenn du ein Kind (maximal 12 Jahre) aus deinem Haushalt im Krankheitsfall pflegen musst.


Persönlicher Feiertag:

Einmal pro Urlaubsjahr kannst du einen freien Tag selbst bestimmen. Diesen musst du mindestens 3 Monate vorher einreichen. Dein Arbeitgeber hat kein Mitspracherecht bei deiner Wahl des Tages, er kann dich bitten, an diesem Tag trotzdem zu arbeiten. Solltest du dem nachkommen und gehst zur Arbeit, hast du Anspruch auf das Entgelt für die gearbeiteten Stunden und das Urlaubsentgelt. Es wird dann kein Urlaubstag aus dem bestehenden Urlaubsanspruch abgezogen, aber das Bestimmungsrecht eines „persönlichen Feiertages“ ist für dieses konkrete Urlaubsjahr verbraucht.

Auszahlung von Urlaub

Urlaub dient der Erholung! Die Auszahlung des Urlaubsanspruchs für Lehrlinge ist daher nicht erlaubt. Ausnahme: Falls du am Ende der Lehre noch Urlaub offen hast oder der Lehrvertrag vorzeitig beendet wird, bekommst du diese Tage ausbezahlt.

Krankheit während des Urlaubs

Wirst du während deines Urlaubs krank, dann geh umgehend zum Arzt und lass dir deine Arbeitsunfähigkeit bestätigen. Die Anzahl der Tage, an denen du arbeitsunfähig warst, bekommst du gutgeschrieben, d. h. diese Urlaubstage kannst du zu einem späteren Zeitpunkt „nachholen“. Wichtig: Informiere deinen Arbeitgeber sofort, dass du krank bist und dass er deine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abrufen kann - auch dann, wenn du noch im Urlaub bist.

Muss ich während meines Urlaubs zur Berufsschule?

Bei einer Lehre besuchst du neben deinem Lehrbetrieb auch die Berufsschule. Auch diese richtet sich nach den normalen Schulferien und hat somit in den Oster-, Sommer-, Herbst- und Winterferien geschlossen. Solltest du aus eigenem Interesse einen Urlaubszeitraum außerhalb der Ferienzeiten wählen, musst du trotzdem in die Berufsschule gehen. Dein Urlaub befreit dich nicht von deiner Teilnahmepflicht am Berufsschulunterricht.

Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Lehrvertrag, Kündigung, Arbeitszeiten, Krankmeldung: Erfahre mehr über deine Rechte und Pflichten als Lehrling.

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