Regelungen für den Urlaub
Urlaub – die schönste Zeit im Jahr. Leider gehören die Oster-, Sommer-, Herbst- und Winterferien der Vergangenheit an, wenn du in der Lehre bist.
In Österreich sind die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern im Urlaubsgesetz(UrlaubsG) geregelt. Laut diesem Gesetz hat jeder Arbeitnehmer in
seinem Arbeitsverhältnis einen Mindesturlaubsanspruch von 25 Werktagen. Ein Werktag ist ein Wochentag, an dem ohne Einschränkungen gearbeitet
werden darf. In Österreich sind dies die Tage von Montag bis Freitag. Falls in deiner Arbeitszeit der Samstag inbegriffen ist, hast du ein Recht
auf 30 Werktage bezahlten Urlaub im Arbeitsjahr.
Dein Urlaubsanspruch für die Lehre muss im Lehrvertrag festgehalten werden. Wenn du noch nicht volljährig bist, richtet sich die Anzahl deiner
Urlaubstage nach deinem Alter. Während deines Urlaubs wird dein Lohn in der Lehre wie auch in der üblichen Arbeitszeit normal weitergezahlt.
Der Zweck des Urlaubs ist die Erholung vom Arbeitsalltag in deinem Betrieb. Daher sollst du in deiner Freizeit in keinem außerbetrieblichen
Arbeitsverhältnis stehen und im Urlaub keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen, denn Urlaubstage sind keine Arbeitstage!
Der Urlaubsanspruch wächst für dich als Arbeitnehmer in den ersten sechs Monaten im Verhältnis zu der Zeit, in der du bereits im Betrieb aktiv an
der Arbeit beteiligt bist. Nach etwas mehr als zweieinhalb Monaten sind es beispielsweise sechs Werktage. Ab Beginn des siebten Monats haben
Arbeitnehmer in Österreich Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.
Urlaubsanspruch für Minderjährige in der Lehre
Als minderjähriger Lehrling hast du während deiner Lehre gesetzlich einen Anspruch darauf, in der Zeit zwischen dem 15. Juni und 15. September
zwei Wochen am Stück, also mindestens 12 Arbeitstage, Urlaub nehmen zu können.
Sowohl für Minderjährige als auch für volljährige Lehrlinge gilt das Urlaubsgesetz (UrlaubsG) von mindestens 25 Werktagen.