Freiberufler nach der Ausbildung werden: Vorteile & Berufe
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Katalogberufe
Für die meisten freien Berufe (wie Arzt, Anwalt oder Architekt) musst du studieren. Es gibt aber einige Ausbildungsberufe, mit denen du dich als Freiberufler selbstständig machen kannst. Den gesetzlichen Katalog der freien Berufe findest du im Einkommensteuergesetz (EStG) unter § 18 Abs. 1 Nr. 1. Die Anmeldung erfolgt beim Finanzamt.
Die vier Berufsgruppen bzw. Katalogberufe, die namentlich im Gesetz genannt werden, sind:
- Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten (Physiotherapeuten)
- Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte
- Technisch-wissenschaftliche Berufe: Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker
- Informationsvermittelnde und Kulturberufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen
Darüber hinaus gelten auch wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten als freiberuflich.
Katalogähnliche Berufe
Für Tätigkeiten, die nicht im Gesetz stehen, greift die Kategorie der katalogähnlichen Berufe. Das sind Tätigkeiten, die in Ausbildung und Praxis einem Katalogberuf so stark ähneln, dass das Finanzamt sie ebenfalls als freiberuflich anerkennt. Beispiele:
- Ergotherapeut / Ergotherapeutin
- Hebamme / Entbindungspfleger
- Logopäde / Logopädin
- Pflegefachmann / Pflegefachfrau
- Baustatiker / Baustatikerin
- Stadtplaner / Stadtplanerin
Wichtig: Ob deine Tätigkeit vom Finanzamt als freiberuflich oder gewerblich eingestuft wird, hängt dabei stark von der tatsächlichen Ausgestaltung im Alltag ab. Als EDV-Berater / IT-Consultant darfst du beispielsweise nur beratend tätig sein und keine Hardware verkaufen, da dies als gewerblicher Handel gewertet würde. Als freiberuflicher Grafiker oder Webdesigner wiederum musst du nachweisen, dass deine Arbeit einen hohen künstlerischen Eigendesign-Anteil besitzt und sich vom rein technischen Handwerk abhebt.
Rechtliche und steuerliche Vorteile für Freiberufler
Als Freiberufler ergeben sich für dich rechtliche und steuerliche Vorteile:
- Keine Gewerbeanmeldung: Die Anmeldung erfolgt direkt beim zuständigen Finanzamt, nicht beim Gewerbeamt.
- Keine Gewerbesteuer: Als Freiberufler bist du von der Gewerbesteuer befreit.
- Einfache Buchführung: Es reicht in der Regel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.
- Keine Pflichtmitgliedschaft in der IHK: Es besteht keine Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (je nach Beruf gibt es jedoch eigene Standeskammern wie die Ärzte- oder Rechtsanwaltskammer).
Nach der Ausbildung Freiberufler werden: Fazit und Empfehlung
Die freiberufliche Selbstständigkeit bietet dir viel Freiheit, verlangt dir aber auch ein hohes Maß an Selbstdisziplin und Eigenverantwortung ab. Da du hier oft als „Einzelkämpfer“ startest, ist ein starkes Netzwerk aus den ersten Berufsjahren dein absolutes Sicherheitsnetz. Nimm dir die Zeit, dir einen Namen in deiner Nische zu machen, bevor du den finalen Schritt wagst. Dein persönlicher Ruf ist als Freiberufler dein wertvollstes Kapital!
FAQ
Grundsätzlich gilt: Gewerbetreibende verkaufen Produkte, Handwerk oder Standard-Dienstleistungen. Freiberufler verkaufen ihr eigenes Köpfchen, ihr Talent oder ihr Fachwissen. Diese Selbsttest-Fragen kannst du dir stellen:
- Steht deine Berufsbezeichnung exakt so im Gesetz (EstG § 18)?
- Hast du eine akademische Ausbildung (oder vergleichbare Tiefe) und arbeitest in einem „ähnlichen Beruf“?
- Ist deine Arbeit von Natur aus rein wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch?
Wenn du eine dieser Fragen mit „Ja“ beantworten kannst, spricht fast alles für deine Freiberuflichkeit!
Eine EÜR ist eine einfache Gewinnermittlung, bei der die Betriebsausgaben den Betriebseinnahmen gegenübergestellt werden. Das heißt: Du ziehst einfach alle Ausgaben von den Einnahmen ab, um den Gewinn zu ermitteln.
Die KSK ist eine Art „künstlicher Arbeitgeber“ für kreative und publizistische Freiberufler (z. B. Designer, Fotografen, Texter). Normalerweise musst du als Selbstständiger deine Krankenkasse und Rentenversicherung zu 100 Prozent alleine bezahlen. Die KSK übernimmt stattdessen die Hälfte deiner Beiträge, genau wie ein Arbeitgeber im Angestelltenverhältnis.
Um in die KSK aufgenommen zu werden, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Deine kreative Arbeit muss dauerhaft und erwerbsmäßig sein. Du darfst in der Regel höchstens einen Angestellten beschäftigen. Du musst einen jährlichen Mindestgewinn von 3.900 Euro aus deiner kreativen Arbeit erzielen. Tipp: Als Berufsanfänger bist du in den ersten drei Jahren deiner Selbstständigkeit von dieser Mindesteinkommensgrenze befreit.
Wie finanzierst du deinen Start?
Auch als Freiberufler brauchst du häufig ein finanzielles Polster für Ausstattung, Software, Marketing oder die ersten Monate der Selbstständigkeit. Auf unserer Hauptseite findest du hilfreiche Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten, Förderprogrammen und Zuschüssen für Gründer.
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während und nach der Ausbildung, sind jedoch kein Ersatz für eine individuelle Rechtsberatung.