Nach der Ausbildung in Industrie, Handel oder Dienstleistung selbstständig machen

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Selbstständigkeit nach einer kaufmännischen oder industriellen Ausbildung

Wenn du eine Ausbildung im kaufmännischen oder industriellen Bereich gemacht hast, ist eine Selbstständigkeit in der Regel ohne bestimmte Voraussetzungen möglich. Im Gegensatz zum Handwerk brauchst du hier meistens keinen Meistertitel.

Typische Wege in diesem Bereich sind beispielsweise

  • die Eröffnung eines eigenen Online-Shops oder der Handel auf Plattformen,
  • eine freie Handelsvertretung für bekannte Marken,
  • das Anbieten von klassischen Dienstleistungen wie IT-Support, Marketing oder Consulting,
  • der Start als virtuelle Assistenz (VA) für das Office-Management anderer Firmen
  • oder technische Dienstleistungen wie freie Eventtechnik und Software-Entwicklung.

Wie meldest du dein Gewerbe an?

Du musst dein Gewerbe bei dem Gewerbeamt anmelden, in dessen Bezirk sich dein Betriebssitz befindet (oder deine Wohnung, falls du von zu Hause aus arbeitest). Die Anmeldung kannst du online über das Service-Portal deines Bundeslandes oder vor Ort beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde vornehmen.

  1. Für die Anmeldung musst du das Formular GewA 1 ausfüllen. Dies ist das offizielle Formular zur Gewerbeanmeldung in Deutschland.
  2. Die Anmeldung kostet eine Bearbeitungsgebühr. Je nach Stadt oder Gemeinde liegt diese meist zwischen 15 und 65 Euro.
  3. Du erhältst deinen Gewerbeschein und wirst Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK).
  4. Du richtest ein Geschäftskonto ein. Die Geschäftskontonummer brauchst du für das Finanzamt und die betrieblichen Versicherungen.
  5. Du schließt eine Betriebshaftpflichtversicherung ab.
  6. Du meldest dich bei deiner Krankenversicherung, um deinen Versicherungstarif als Selbstständiger zu klären.
  7. Das Finanzamt wird automatisch vom Gewerbeamt informiert.
  8. Du füllst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
  9. Du erhältst die Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) für deinen Handwerksbetrieb.
  10. Du meldest dich bei deiner zuständigen Berufsgenossenschaft an. Frist: Innerhalb von einer Woche nach dem tatsächlichen Start.
  11. Du meldest dich bei der Deutschen Rentenversicherung. Ob du pflichtversichert bist, hängt von deiner genauen Tätigkeit und deiner Kundenstruktur ab.

Sonderfall: Gastronomie und Gastgewerbe

Die Gastronomie gehört im Wirtschaftssystem zu den Dienstleistungen, ist organisatorisch aber dem Bereich Industrie und Handel (IHK) zugeordnet. Wenn du dich hier selbstständig machen möchtest, reicht eine einfache Gewerbeanmeldung nicht aus. Du brauchst außerdem:

  • Die „Rote Karte“ (Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz): Jeder, der mit offenen Lebensmitteln arbeitet, braucht diese Bescheinigung vom Gesundheitsamt.
  • Hygienekonzept (HACCP): Du musst nachweisen, wie du Lebensmittel kühlst, lagerst und sauber hältst.
  • Geeignete Räume: Du brauchst eine behördliche Abnahme (Brandschutz, Toiletten für Personal und Gäste, Sitzplätze, Fettabscheider in der Küche).

Wichtig: Sobald du in deinem Betrieb Alkohol ausschenkst, benötigst du zusätzlich eine sogenannte Konzession (Gaststättenerlaubnis / Schanklizenz). Diese Konzession beantragst du beim Ordnungsamt oder Gewerbeamt - je nachdem, wie deine Stadtverwaltung organisiert ist. Dabei werden drei Punkte geprüft:

  1. Deine Zuverlässigkeit: Du musst beweisen, dass du eine „weiße Weste“ hast. Das Amt fordert dafür ein Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt an.
  2. Dein Fachwissen: Du musst ein eintägiges Seminar zur Gaststättenunterrichtung bei der IHK besuchen. Hast du eine Ausbildung in der Gastronomie oder Küche gemacht, entfällt dieser Kurs meistens.
  3. Deine Räumlichkeiten: Beim Alkoholausschank schaut das Amt besonders streng hin. Beispielsweise muss die Toilettenanlage für die durch den Alkoholumsatz erwartete Gästezahl ausreichen und die Lärmschutzauflagen müssen erfüllt sein.

Planst du ein Café oder einen Foodtruck ohne Alkoholausschank, sparst du dir die Konzession und den IHK-Kurs. Der Start ist also etwas unkomplizierter - die strengen Hygieneauflagen des Gesundheitsamtes und die Anmeldung beim Gewerbeamt gelten für dich aber trotzdem.

Nach der Ausbildung Gewerbe anmelden: Fazit und Empfehlung

Ob du dein eigenes Ding im Handel, in der Industrie oder im Dienstleistungsbereich durchziehst: Jede dieser Branchen tickt anders, aber alle verlangen den gleichen Riecher für den Markt und die Bedürfnisse deiner Kunden. Auch hier gilt: Nutze deine ersten Berufsjahre als Angestellter. So kannst du den Markt genau beobachten, Trends erkennen und aus Fehlern anderer lernen - das spart dir später als Gründer bares Geld und jede Menge Nerven.

FAQ

Eine freie Handelsvertretung bedeutet, dass du als selbstständiger Unternehmer Produkte oder Dienstleistungen für andere Firmen verkaufst. Du vermittelst das Geschäft, die Herstellerfirma liefert die Ware und stellt die Rechnung. Sobald der Kunde bezahlt hat, überweist dir die Firma deinen Anteil - die sogenannte Provision.

Ja, die Gewerbeanmeldung kostet je nach Stadt oder Gemeinde meist zwischen 10 und 65 Euro

Wenn du selber ausbilden möchtest, musst du vier Bedingungen erfüllen: Dein Betrieb muss für die Ausbildung geeignet sein und die Zahl der Auszubildenden muss in einem angemessenen Verhältnis zu den Fachkräften stehen (§ 27 Berufsbildungsgesetz). Weiterhin musst du persönlich und fachlich geeignet sein (§ 28 und 29 Berufsbildungsgesetz). Das heißt: Du hast die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, sodass du die Ausbildungsinhalte auch vermitteln kannst.

Wie finanzierst du deinen Start?

Der Weg in die Selbstständigkeit ist in Industrie, Handel und Dienstleistung oft einfacher als im Handwerk, da in vielen Bereichen keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen gelten. Damit dein Start trotzdem gelingt, solltest du Finanzierung, Fördermöglichkeiten und Liquidität frühzeitig planen. Auf unserer Hauptseite erfährst du, welche Zuschüsse, Kredite und Finanzierungswege für Gründer infrage kommen.

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