Überstunden und Minusstunden in der Lehre

Deine Arbeitszeit ist in deinem Lehrvertrag geregelt. Normalerweise beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Welche Regelungen es zu deiner Arbeitszeit, zu Überstunden und zu Minusstunden während der Lehre gibt, haben wir für dich zusammengefasst.

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Regelung der Arbeitszeit in der Ausbildung

Als Arbeitszeit gilt die Zeit, die Lehrlinge und Mitarbeiter mit ihrer Tätigkeit im Betrieb verbringen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Vollzeit, Teilzeit, Schichtarbeit oder flexible Arbeitszeiten handelt. Ruhepausen zählen natürlich nicht als Arbeitszeit!

Normalerweise hast du die gleichen vereinbarten Arbeitszeiten wie deine Kollegen. Bei einer 40-Stunden-Woche beispielsweise arbeitest du von montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr. Allerdings gibt es für Lehrlinge einige Sonderregelungen, wie die Freistellung für die Berufsschule und für die Teilnahme an Prüfungen. Außerdem gelten für minderjährige Lehrlingen andere Bestimmungen der Arbeits- und Pausenzeiten als für volljährige Lehrlingen.

Alle Infos zu Minusstunden und Überstunden in der Lehre

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Arbeitszeiten in der Ausbildung

Wie sehen deine Rechte bezüglich Arbeitstage, Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten sowie der Anrechnung der Berufsschulzeit eigentlich als Lehrling aus? Wir zeigen es dir!

Sind Überstunden in der Lehre erlaubt?

Natürlich kann es mal vorkommen, dass z. B. aufgrund einer hohen Auftragslage in einer bestimmten Phase Überstunden anfallen. Alles, was über die im Lehrvertrag geregelte Arbeitszeit hinausgeht, zählt als Überstunde. Du bist allerdings nicht verpflichtet, mehr zu arbeiten, das ist deine freiwillige Entscheidung!

Das heißt: Dein Lehrbetrieb darf nicht von dir verlangen, Überstunden zu leisten, und es darf dahingehend auch keine Klauseln in deinem Lehrvertrag geben.
Wenn du als Lehrling Überstunden machst, müssen diese auch dem Ausbildungszweck dienen. Als Lehrling zum Kaufmann/zur Kauffrau für Büromanagement sollten deine Tätigkeiten auch während der Überstunden im Büro bzw. im kaufmännischen Bereich liegen. Das Fegen der Lagerhalle, das Waschen von Autos im Fuhrpark oder andere ausbildungsfremde Tätigkeiten dienen nicht dem Ausbildungsweg. Weiterhin muss dein Lehrlingsausbilder oder eine ausbildungsbeauftragte Person anwesend sein, damit du auch während der Überstunden etwas lernen kannst.
Achte darauf, dass du deine Mehrarbeit aufschreibst und diese deinem Lehrlingsausbilder vorlegen kannst. Für die geleisteten Überstunden erhältst du eine Vergütung oder einen Freizeitausgleich.

Sind Minusstunden in der Lehre erlaubt?

Minusstunden bedeuten, dass du weniger arbeitest als vertraglich vereinbart. Das kann z. B. sein, wenn du nach Hause geschickt wirst oder einen Anruf bekommst, dass du nicht zur Arbeit kommen brauchst, weil in deinem Lehrbetrieb nicht so viel los ist, z. B. aufgrund einer niedrigen Auftragslage.

Minusstunden gelten nicht für Lehrling

In Unternehmen mit einem Arbeitszeitkonto müssen Arbeitnehmer die Minusstunden nacharbeiten.
Aber: Als Lehrling bist du noch kein normaler Arbeitnehmer. Du bist im Betrieb, um in dem entsprechenden Beruf ausgebildet zu werden.

Wenn dich dein Lehrlingsausbilder einmal früher nach Hause schickt, zählt dies als bezahlte Freistellung. Manche Lehrbetriebe behaupten, dass es keine Überstunden gibt, weil diese mit Minusstunden verrechnet werden. Das ist aber nicht rechtens: Es dürfen dir keine Minusstunden aufgeschrieben oder angerechnet werden!

Rechtsgrundlagen für die Arbeitszeit

Du möchtest dich weitergehend über die geltenden Bestimmungen zu Überstunden und Minusstunden informieren? Dann findest du nachfolgend die entsprechenden Gesetze:

Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Ausbildungsvertrag, Kündigung, Arbeitszeiten, Krankmeldung, Berichtsheft: Erfahre mehr über deine Rechte und Pflichten als Lehrling.

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