Du möchtest den Lehrbetrieb wechseln und woanders im gleichen oder einem verwandten Lehrberuf arbeiten? Die Lehre macht dir keinen Spaß mehr, vielleicht suchst du auch neue Herausforderungen? Wenn du deinen Lehrvertrag auflösen willst, musst du einige Punkte beachten. Damit du weißt, wie eine Auflösung des Lehrvertrags vonstattengeht, haben wir dir alle Informationen zusammengefasst.
Eine Lehrvertragsauflösung muss schriftlich erfolgen. Sobald du das Schreiben verfasst hast, sollte es so schnell wie möglich an zuständiger Stelle im Lehrbetrieb eingegangen sein, denn erst dann ist die Auflösung rechtsgültig.
Es gibt drei Möglichkeiten, das Lehrverhältnis aufzulösen:
Wenn du bereits in der Probezeit merkst, dass du die Lehre nicht fortführen möchtest,
kannst du das Lehrverhältnis auflösen. Während der Probezeit hast du eine Kündigungsfrist von sieben
Tagen. Außerdem musst du die Auflösung begründen können.
Damit die Kündigung rechtskräftig wird, kannst du ein einfaches Kündigungsschreiben verfassen
und es unterschrieben bei deinem Lehrbetrieb abgeben. Wichtig: Das Kündigungsschreiben muss
rechtzeitig, also vor Ablauf der Probezeit, bei deinem Lehrbetrieb eintreffen.
Ist dein Entschluss gefasst, solltest du umgehend das Berufsbildungsamt informieren.
Du hast auch nach der Probezeit noch die Möglichkeit, deine Lehre zu beenden. Hier wird zwischen zwei Kündigungsarten unterschieden:
Du und dein Lehrbetrieb einigt euch darauf, dass ihr deinen Lehrvertrag auflöst. Diese Einigung könnt ihr unabhängig vom Lehrjahr jederzeit treffen. In der Regel wird ein schriftlicher Auflösungsvertrag aufgesetzt.
Es sind schlimme Dinge vorgefallen, sodass es keine Option für dich ist, die Lehre zu beenden?
Dann kannst du auch ohne die Zustimmung deines Lehrbetriebs kündigen (Art. 337 OR).
Diese Art von Kündigung erfolgt in der Regel fristlos. Außerdem benötigst du einen wichtigen Grund,
damit die Kündigung rechtskräftig ist. Ein Grund kann alles sein, was dafür sorgt,
dass die Fortsetzung der Lehre für dich unzumutbar ist.
Auch in diesem Fall ist ein schriftliches Kündigungsschreiben an deinen Lehrbetrieb unverzichtbar.
Außerdem solltest du das Berufsbildungsamt unverzüglich informieren.
Wichtig: Fast alle Regelungen, die für dich gelten, gelten auch für deinen Lehrbetrieb. Solltest du schwerwiegende Fehler begangen haben, kann dich dein Lehrbetrieb ebenfalls fristlos kündigen.
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