Beendigung des Lehrverhaeltnisses
Du möchtest deine Lehre beenden oder in einem anderen Lehrbetrieb arbeiten? Wie du das Lehrverhältnis auflösen kannst und auf was du dabei achten solltest, haben wir dir hier zusammengefasst.
Du hast eine Zusage von einem Lehrbetrieb erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Dann folgt jetzt der „Papierkram“, denn vor Beginn deiner Lehre müssen der Lehrberechtigte und du noch den Lehrvertrag abschließen. Dieser Vertrag ist eines der wichtigsten Dokumente, wenn Lehrlinge ins Berufsleben starten. Nach § 12 des BAG (Berufsausbildungsgesetzes) muss der Vertrag schriftlich geschlossen werden.
Je nach zuständiger Stelle (Bundesarbeits-, Wirtschafts- oder Landwirtschaftskammer) kann der Lehrvertrag etwas anders aufgebaut sein. Hier findest du ein Beispiel der Wirtschaftskammer NÖ. Grundsätzlich enthält das Schriftstück aber folgende Angaben:
Auch das kann vorkommen: Der Lehrberechtigte möchte Inhalte im Lehrvertrag verankern, die rechtlich nicht erlaubt sind. Hier einige Beispiele:
Der Lehrlingsbetrieb verfasst den Arbeitsvertrag in vierfacher Ausführung. In diesem werden die wichtigsten Punkte festgehalten. Du und dein Lehrberechtigter unterzeichnen alle vier Exemplare, eines davon gehört natürlich dir. Du solltest dieses sehr sorgfältig aufbewahren!
Nein, darum kümmert sich der Lehrbeauftragte. Du wirst nämlich sowohl bei der Kammer, der Berufsschule und der Sozialversicherung angemeldet. Die Dokumente der Anmeldung bei der Lehrlingsstelle erhalten Lehrlinge ca. drei Wochen nach Lehrbeginn.
Damit der Arbeitsvertrag zustande kommen kann, müssen Lehrlinge Unterlagen im Betrieb einreichen. Erforderlich sind:
Damit das Lehrverhältnis rechtmäßig wird, muss der Lehrvertrag von dir und deinem Lehrberechtigten unterschrieben werden. Bei minderjährigen Lehrlingen, die noch keine 18 Jahre alt sind, müssen die Erziehungsberechtigten unterschreiben. Anschließend erhalten beide Vertragsparteien eine Niederschrift des Lehrvertrags.
Du hast noch Fragen zu den Rechten und Pflichten in der Lehre? Lass dir auf jeden Fall Zeit, deinen Lehrvertrag vor deiner Unterschrift genau zu studieren. Bei Fragen wende dich einfach an deinen Lehrbeauftragten, auch er möchte, dass nichts offenbleibt. Bei Freunden oder Bekannten, die bereits im Berufsleben stehen, kannst du dich sicherlich auch erkundigen und dir ein paar Tipps holen.
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