Schwanger in der Lehre – Das ist dein Recht
Während der Schwangerschaft und auch der Zeit danach fällst du unter das Mutterschutzgesetz (MSchG).
Besondere Schutzrechte sichern deine Gesundheit und die deines Babys:
- Mutterschutz
- Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Mutterschaftskarenz
Mutterschutz – Wann startet er?
Das Beschäftigungsverbot gilt acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt.
In individuellen Fällen, wie beispielweise einer Frühgeburt, kann sich diese bis auf 12 Wochen verlängern.
Wenn du schwanger bist, musst du deinem Lehrbeauftragten den voraussichtlichen Geburtstermin mitteilen.
Dein Arzt wird dir diesen nennen. Es ist möglich, dass der Lehrbetrieb nach einer schriftlichen Bestätigung fragt, die du vorlegen musst.
Dafür muss während der Schwangerschaft ein besonderer Schutz während der Arbeit gegeben sein.
Du darfst keine Arbeit ausüben, welche deine oder die Gesundheit deines Babys negativ beeinflusst.
Es gibt Beschäftigungseinschränkungen
und Verwendungseinschränkungen ,
die während deiner Lehre eingehalten werden müssen.
Beispielsweise musst du die Möglichkeit für eine kurze Pause haben. Eine mögliche Lösung dafür wäre ein Sofa oder eine Liege.
Folgendes ist während der Schwangerschaft untersagt
- Städniges Sitzen oder Stehen
- Arbeiten unter Hitz oder Kälte
- Heben schwerer Lasten
- Zigarettenrauch am Arbeitsplatz
- Überstunden
- Akkordarbeit
- Nachtarbeit von 20 - 6 Uhr
- Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen
In Einrichtungen, wie zum Beispiel dem Kino, gibt es Ausnahmen für die Nachtarbeit.
Diese ist bis 22 Uhr gestattet. Dasselbe gilt für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen.
Gilt für Lehrlinge der Kündigungs- und Entlassungsschutz?
Ja! Wenn du schwanger bist, darf der Lehrbetrieb dich bis vier Monate nach der Geburt nicht kündigen.
Dafür musst du den Geburtstermin nennen und gegebenenfalls auch deine Schwangerschaft durch ein Attest vom Arzt beweisen.
Falls du gekündigt wirst und im Nachhinein von deiner Schwangerschaft erfährst, ist diese nicht wirksam.
Du musst dann aber innerhalb von fünf Arbeitstagen deine Schwangerschaft durch ein Schreiben vom Arzt beweisen.
Was bedeutet Mutterschaftskarenz für Lehrlinge?
„Karenz“ bedeutet, dass dich der Lehrlingsbetrieb freistellt. Diese Freistellung dauert mindestens zwei Monate,
kann bis zum zweiten Geburtstag des Kindes verlängert werden und beginnt nach dem Beschäftigungsverbot
(also nach 8 Wochen im Anschluss an die Geburt). Während dieser Freistellung wirst du nicht bezahlt, darfst aber eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen.
Die Elternteilzeit ermöglicht dir aber auch, nach der Geburt weiterhin Geld zu verdienen
Wo bekommen Lehrlinge finanzielle Unterstützung in der Schwangerschaft?
Wenn du nach der Geburt auf finanzielle Hilfe angewiesen bist, hilft dir der Staat.
Beim Finanzamt kannst du beispielsweise Familienbeihilfe beantragen, wenn du mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt in Österreich lebst.
Die Hilfe erhältst du nur bei minderjährigen Kindern. Kinderbetreuungsgeld ist ebenso eine Art der finanziellen Hilfe, die du erhältst,
wenn du bereits Familienbeihilfe beziehst. Als zusätzliche Voraussetzung gilt beispielsweise die Einhaltung der Zuverdienstgrenze.
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