Ausbildungsverkürzung bei überdurchschnittlichen Leistungen

Du schreibst in der Berufsschule gute Noten und überzeugst auch deinen Lehrlingsausbilder mit guten Leistungen? Dann kannst du deine Ausbildung um bis zu 6 Monate verkürzen. Was du für den Antrag brauchst, findest du hier.

Ausbildung aufgrund guter Noten verkürzen: So stellst du den Antrag

Bei jeder staatlich anerkannten Ausbildung wird nach der Hälfte der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung absolviert, bei der du eine Note erhältst. Je nach Berufsbild fließt die Zwischenprüfungsnote zu einem gewissen Prozentsatz mit in die Abschlussnote mit ein oder es dient dir nur als Orientierung. Wenn du als Auszubildender in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb gute Leistungen zeigst, kannst du einen Antrag auf Verkürzung bei der zuständigen Stelle einreichen. Die Verkürzungszeit kann bis zu sechs Monate betragen.

Voraussetzungen für den Antrag zur Ausbildungsverkürzung

  • Notendurchschnitt besser als 2,49 in allen prüfungsrelevanten Berufsschulfächern
  • Betriebliche Leistungsbewertung besser als 2,49

Natürlich musst du die Voraussetzungen auch schriftlich belegen können. Hierfür musst du dem Antrag noch folgende Dokumente mit beilegen:

  • Zeugnis der Berufsschule
  • Leistungszeugnis oder Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes
  • Zwischenprüfungsbescheinigung
  • Berichtsheft

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