Lehrvertrag

Du hast eine Zusage von einem Lehrbetrieb erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Dann folgt jetzt der „Papierkram“, denn vor Beginn deiner Lehre müssen der Lehrberechtigte und du noch den Lehrvertrag abschließen. Dieser Vertrag ist eines der wichtigsten Dokumente, wenn Lehrlinge ins Berufsleben starten. Nach § 12 des BAG (Berufsausbildungsgesetzes) muss der Vertrag schriftlich geschlossen werden.

Was wird im Lehrvertrag festgehalten?

Je nach zuständiger Stelle (Bundesarbeits-, Wirtschafts- oder Landwirtschaftskammer) kann der Lehrvertrag etwas anders aufgebaut sein. Hier findest du ein Beispiel der Wirtschaftskammer NÖ. Grundsätzlich enthält das Schriftstück aber folgende Angaben:

  • Name und Anschrift der Vertragspartner (Lehrling und Lehrberechtigter)
  • Bezeichnung des Lehrberufes
  • Gliederung und Ziel der Lehre
  • Beginn und Dauer der Lehre
  • Ort des Lehrbetriebes
  • Hinweise auf die Berufsschulpflicht
  • tägliche Regelarbeitszeit (+ Richtlinien)
  • Nachweis deiner bereits vorhandenen Lehrlingszeiten
  • Höhe der Lehrlingsentschädigung pro Jahr
  • Probezeit
  • Meldungspflichten des Lehrberechtigten
  • Kündigungsvoraussetzungen
  • Datum des Vertragsabschlusses

Was darf nicht drinstehen?

Auch das kann vorkommen: Der Lehrberechtigte möchte Inhalte im Lehrvertrag verankern, die rechtlich nicht erlaubt sind. Hier einige Beispiele:

  • Du darfst nicht dazu verpflichtet werden, nach deiner Lehre im Unternehmen zu bleiben.
  • Auch darf der Lehrvertrag kein Verbot festhalten, deinen erlernten Beruf nach erfolgreichem Abschluss (ganz oder eingeschränkt) auszuüben – also z. B. bei der Konkurrenz.
  • Während deiner Lehrlingszeit entstehen dem Lehrbetrieb Kosten, das ist klar! Die Kosten der Berufslehre dürfen aber nicht an dich weitergegeben werden. Du bist nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen - auch nicht für Kurse, die du auf Verlangen des Lehrbetriebs belegst. Einzig wenn eine Rückzahlung schriftlich im Lehrvertrag vereinbart wurde, darf ein Betrieb Kostenrückersatz fordern.
  • Die Zahlung von Vertragsstrafen (z. B. wenn du dein Lehrverhältnis auflösen möchtest) darf ebenfalls kein Bestandteil sein.
  • Beschränkungen, Pauschalen oder gar Ausschlüsse von Schadensersatzansprüchen sind nicht rechtens. Hast du Anspruch auf einen Schadensersatz, entscheidet nicht der Lehrbetrieb über die Höhe.

Was muss ich beim Lehrvertrag alles beachten?

Wie viele Exemplare gibt es?

Der Lehrlingsbetrieb verfasst den Arbeitsvertrag in vierfacher Ausführung. In diesem werden die wichtigsten Punkte festgehalten. Du und dein Lehrberechtigter unterzeichnen alle vier Exemplare, eines davon gehört natürlich dir. Du solltest dieses sehr sorgfältig aufbewahren!

Muss ich den Lehrvertrag bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer vorzeigen?

Nein, darum kümmert sich der Lehrbeauftragte. Du wirst nämlich sowohl bei der Kammer, der Berufsschule und der Sozialversicherung angemeldet. Die Dokumente der Anmeldung bei der Lehrlingsstelle erhalten Lehrlinge ca. drei Wochen nach Lehrbeginn.

Welche Dokumente muss ich abgeben?

Damit der Arbeitsvertrag zustande kommen kann, müssen Lehrlinge Unterlagen im Betrieb einreichen. Erforderlich sind:

Wer unterschreibt den Lehrvertrag?

Damit das Lehrverhältnis rechtmäßig wird, muss der Lehrvertrag von dir und deinem Lehrberechtigten unterschrieben werden. Bei minderjährigen Lehrlingen, die noch keine 18 Jahre alt sind, müssen die Erziehungsberechtigten unterschreiben. Anschließend erhalten beide Vertragsparteien eine Niederschrift des Lehrvertrags.

Hast du Fragen zum Lehrvertrag?

Du hast noch Fragen zu den Rechten und Pflichten in der Lehre? Lass dir auf jeden Fall Zeit, deinen Lehrvertrag vor deiner Unterschrift genau zu studieren. Bei Fragen wende dich einfach an deinen Lehrbeauftragten, auch er möchte, dass nichts offenbleibt. Bei Freunden oder Bekannten, die bereits im Berufsleben stehen, kannst du dich sicherlich auch erkundigen und dir ein paar Tipps holen.

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