Weiterbildung: Ausbilder (AdA)

Ohne aktuelle Lehrlinge gibt es keine zukünftigen Fachkräfte – das ist jedem Unternehmen klar. Und was benötigt man für eine exzellente Lehre? Richtig, geeignete Ausbilderinnen und Ausbilder! Diese sind für die fachgerechte Berufsausbildung der Lehrlinge eines Unternehmens zuständig. Das heißt, sie planen die gesamte Lehrzeit, prüfen die Inhalte und achten darauf, dass auch rechtlich alle Details stimmen.

Welche Grundvoraussetzungen
brauche ich?

Um Lehrlinge selbst zu unterweisen, reicht es nicht nur aus, einen Beruf lange gemacht zu haben. Um sie kompetent und sicher auszubilden, braucht man wichtige didaktische sowie berufsspezifische Kompetenzen. Folgende Voraussetzungen musst du demnach erfüllen:

  • Fachliche Eignung
  • Persönliche Erfahrung
  • Volljährigkeit
  • Ausbilderprüfung

Aber wie wird man Ausbilder?

Um andere Menschen in deinem Betrieb zu unterrichten, benötigst du die Weiterbildung zur Ausbilderin bzw. zum Ausbilder. Dafür kannst du entweder einen Kurs besuchen oder unter bestimmten Voraussetzungen die Prüfung direkt ablegen. Manche Abschlüsse sind auch mit der Qualifikation zum Ausbilden gleichgestellt. Eine komplette Liste dazu findest du beim Rechtsinformationssystem des Bundes.

  • Ausbilderkurs:
    In 40 Unterrichtseinheiten lernst du alle notwendigen fachlichen, rechtlichen sowie berufspädagogischen Kompetenzen. Abgeschlossen werden die Kurse mit einem Fachgespräch, indem du das gelernte Wissen direkt beweisen kannst. Die Wirtschaftsförderungsinstitute der Wirtschaftskammer, die Berufsförderungsinstitute und viele andere Ausbildungseinrichtungen bieten diese Fortbildungsmaßnahme an.
  • Ausbilderprüfung:
    Lehrberechtigte, die zwischen dem 1. Januar 1970 und dem 1. Juli 1979 mindestens drei Jahre unterrichtet haben, müssen keinen Ausbilderkurs besuchen, bei ihnen reicht das Bestehen des Fachgespräches als Nachweis. Zusätzlich kannst du sie im Rahmen deiner Meisterprüfung oder komplett separat ablegen. Die Kosten dafür fallen unterschiedlich hoch aus.

Inhalte und Ablauf der Prüfung

Das Ziel deiner Ausbilderprüfung ist es, dein berufspädagogisch-methodisches Wissen an einem praxisorientierten Fallbeispiel anzuwenden. Nach rund 45 Minuten hast du den Ausbilderschein in der Hand. Folgende Themenbereiche werden dabei vertieft:

  • Festlegen des Ausbildungsziels inklusive Bezug auf das Berufsbild
  • Betriebsinterne Ausbildungsplanung
  • Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Lehre
  • Verhaltensweisen eines Ausbilders gegenüber einem Lehrling
  • Rechtliche Inhalte

Zukunftschancen für Ausbilder

Ausbilderinnen und Ausbilder werden in allen Unternehmen und Branchen gebraucht, denn mit der Ausbildung von Lehrlingen stellen sie die Nachwuchskräftesicherung und damit die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sicher. Als Ausbilderin bzw. Ausbilder bekommst du also in jedem Unternehmen leicht einen Arbeitsplatz!

Hintergrundinfo

Seit 1995 gibt es die Ausbilderprüfungsordnung, kurz APO. Diese sichert die Qualität der Weiterbildung. Die Prüfungsordnung beinhaltet die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter einer Firma die Lehre von angehenden Fachkräften übernehmen darf. Im Ausland wie Deutschland wird die dazugehörige Qualifikation „Ausbildung der Ausbilder“ oder auch einfach „AdA“ genannt. Damit weisen Ausbilder nach, dass sie das nötige Fachwissen zur Vermittlung von berufsspezifischen Inhalten besitzen und weitergeben können.

Verhältniszahl

Die Verhältniszahl gibt an, wie viele Lehrlinge im Verhältnis zu den Lehrberechtigten angestellt werden dürfen. Diesbezüglich gibt es zwei Regelungen. Wenn eine Ausbilderin bzw. ein Ausbilder hauptberuflich ausbildet, dürfen bis zu 15 Lehrlinge angestellt sein. Sollten die Aufgaben jedoch nebenberuflich übernommen werden, reduziert sich die Zahl auf fünf. Ausgenommen von der Bestimmung sind folgende Lehrberufe und Bereiche:

  • Dachdecker
  • Einzelhandel
  • Friseur und Perückenmacher
  • Fußpfleger
  • Kosmetiker
  • Masseur
  • Veranstaltungstechnik
  • Zahntechniker

Weitere Informationen findest du erneut beim Rechtsinformationssystem des Bundes.

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