Ausbildungsplatzwechsel
Betrieb wechseln, ohne die Ausbildung abzubrechen
Wenn du Spaß an deinem Beruf hast, aber in deinem Ausbildungsbetrieb unglücklich bist, dann kannst du überlegen, deinen Ausbildungsplatz zu wechseln. Suche dafür einen Betrieb, der dich während deiner Ausbildung übernimmt, und informiere die zuständige Kammer. Danach kannst du bei deinem alten Betrieb kündigen oder dich auf einen Aufhebungsvertrag einigen.
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Was ist ein Ausbildungsplatzwechsel?
Man spricht von einem Ausbildungsplatzwechsel, wenn du deinen Ausbildungsbetrieb wechselst, aber im selben Ausbildungsberuf bleibst. Du beendest damit nicht deine Ausbildung, sondern setzt sie in einem anderen Betrieb fort. Ein Ausbildungsplatzwechsel ist nicht zu verwechseln mit einem Ausbildungsabbruch oder einem Berufswechsel.
- Ausbildungsplatzwechsel = Gleicher Beruf, anderer Betrieb
- Ausbildungsabbruch = Beendigung der Ausbildung ohne Fortsetzung
- Berufswechsel = Anderer Beruf, neue Ausbildung
Hinweis: Ein Ausbildungsplatzwechsel ist rechtlich unkomplizierter als ein Abbruch, da die Ausbildung inhaltlich fortgeführt wird und die bereits absolvierte Zeit nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) angerechnet werden kann. Im Pflegebereich wird ein Wechsel während der Ausbildung im Pflegeberufegesetz (PflBG) geregelt, daher können die Vorgaben hier leicht abweichen.
Welche Gründe gibt es für einen Ausbildungsplatzwechsel?
Deinen Ausbildungsbetrieb zu wechseln, ist sinnvoll, wenn dir der Beruf gefällt, aber dein aktueller Betrieb nicht passt. Das können persönliche, aber auch betriebliche Gründe sein. Häufige Gründe für einen Ausbildungsplatzwechsel sind:
- Konflikte mit Ausbildern oder Kollegen
- Mangelnde Ausbildungsqualität
- Schlechte Erreichbarkeit nach einem Umzug
- Betriebsschließung oder Insolvenz
Wie wechsle ich meinen Ausbildungsplatz? – So geht's in 6 Schritten
Ein Ausbildungsplatzwechsel muss gut organisiert werden. Mit diesen 6 Schritten wechselst du deinen Ausbildungsbetrieb, ohne Zeit zu verlieren.
1. Grund und Ziel klären
Stört dich wirklich nur der Betrieb, oder liegt es vielleicht doch am Beruf? Ein Ausbildungsplatzwechsel ist nur die richtige Lösung, wenn es ein reines Betriebsproblem ist.
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2. Mit deinem Betrieb sprechen
Sprich mit deinem Ausbilder offen über deine Situation. Im besten Fall kannst du dich mit deinem Betrieb auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Das ist die schnellste und unkomplizierteste Lösung. Wichtig/Hinweis: Den Aufhebungsvertrag solltest du natürlich erst dann unterschreiben, wenn du einen neuen Ausbildungsplatz sicher hast.
3. Neuen Ausbildungsplatz im gleichen Beruf suchen
Suche gezielt nach freien Ausbildungsplätzen in deinem aktuellen Ausbildungsberuf. Nutze dafür Ausbildungsplatzbörsen wie AUBI-plus oder Bewerberdatenbanken wie unseren Talentpool und deine persönlichen Kontakte. Du kannst auch bei weiteren Unternehmen anfragen, von denen du weißt, dass sie deinen Beruf ausbilden.
4. Bewerben und Ausbildungsplatzwechsel kommunizieren
Erkläre in deiner Bewerbung offen und sachlich, warum du deine Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen möchtest. Ein nachvollziehbarer Grund, wie Probleme mit der Ausbildungsqualität, ein Umzug oder eine Betriebsschließung, wirkt seriöser als unklare Aussagen.
5. Zuständige Kammer informieren
Kontaktiere deine zuständige Kammer, je nach Branche meist die Handwerkskammer (HWK) oder die Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie regelt, in welchem Umfang deine bisherige Ausbildungszeit auf die neue Stelle angerechnet wird.
6. Alten Vertrag beenden
Ist der neue Ausbildungsplatz sicher, beendest du den alten Vertrag. Das heißt, du …
- unterschreibst den vereinbarten Aufhebungsvertrag,
- kündigst in der Probezeit schriftlich, ohne Frist und ohne Angabe von Gründen, oder
- kündigst nach der Probezeit fristlos aus wichtigem Grund: schriftlich, mit Angabe der Gründe und innerhalb von 2 Wochen, nachdem du von den Gründen weißt (§ 22 Abs. 3 und 4 BBiG).
Wichtig: Eine ordentliche Kündigung mit 4 Wochen Frist ist nur möglich, wenn du die Ausbildung ganz aufgibst oder in einen anderen Beruf wechselst. Für einen Wechsel des Betriebs im selben Beruf gilt sie nicht.
Kündigung in der Ausbildung
Was musst du tun, wenn du während der Probezeit kündigen willst? Welche Kündigungsgründe gibt es? Und was ist überhaupt der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer fristlosen Kündigung?
Mehr erfahrenAusbildung abbrechen
Deine Ausbildung gefällt dir aus den verschiedensten Gründen nicht mehr? Du spielst mit dem Gedanken, sie abzubrechen oder hast den Entschluss bereits gefasst?
Weitere InfosWie begründe ich den Ausbildungsplatzwechsel in der Bewerbung?
Am besten begründest du deinen Ausbildungsplatzwechsel kurz, sachlich und nach vorn gerichtet. Nenne in ein bis zwei Sätzen den Grund und fokussiere dich dann auf das, was du im neuen Betrieb erreichen willst. Es geht nicht darum, dass du deine Situation rechtfertigst. Der Personaler soll deine Entscheidung nachvollziehen können und deine Motivation sehen, die Ausbildung erfolgreich weiterzuführen.
Wichtig: Bleibe ehrlich und nenne einen echten Grund. Dabei musst du nicht zwingend auf alle Details eingehen. Versuche zudem, neutral und ohne Schuldzuweisung zu formulieren.
Formulierungsbeispiele fürs Anschreiben:
Kompletter Beispielabsatz fürs Anschreiben
So könntest du ein Anschreiben beginnen:
Beispiel: Anschreiben
Ich befinde mich derzeit im [X]. Ausbildungsjahr zum/zur [Ausbildungsberuf] bei [alter Betrieb]. Da ich nach einem Umzug nach [Ort] nicht mehr pendeln kann, suche ich einen neuen Ausbildungsplatz, um meine Ausbildung fortzusetzen. Die Ausbildungsinhalte, die ich bisher gelernt habe, zum Beispiel [X] und [Y], möchte ich bei Ihnen vertiefen und erweitern. Besonders reizt mich an Ihrem Unternehmen [konkreter Punkt, z. B. Projekte, Kundenkreis, Ausbildungskonzept]. Mit meinen bisherigen Erfahrungen bringe ich bereits solide Grundlagen mit und kann mich schnell ins Team einbringen.
Ausbildungsplatzwechsel im Vorstellungsgespräch begründen
Bleib ruhig, sachlich und lästere nicht über den alten Betrieb, auch wenn es Konflikte gab. Der Personaler wird mit hoher Wahrscheinlichkeit im Bewerbungsgespräch nach deiner Situation fragen, auch wenn er den Grund für den Ausbildungsplatzwechsel schon grob aus deinem Anschreiben kennt.
Grundschema für deine Antwort:
- Kurz den Grund nennen (neutral)
- Zeigen, was du bereits gelernt hast
- Erklären, warum der neue Betrieb passt
Besseres Umfeld gesucht:
Ich habe in meinem bisherigen Betrieb viel gelernt, zum Beispiel XY. Mit der Zeit habe ich allerdings gemerkt, dass die Zusammenarbeit dort nicht optimal zu mir passt und ich mich nicht so weiterentwickeln kann, wie ich es mir wünsche. Ich habe daher bewusst die Entscheidung getroffen, mir einen neuen Betrieb zu suchen, um meine Ausbildung gut abzuschließen. Ihr Unternehmen hat mich angesprochen, weil [konkreter Grund, z. B. vielseitige Aufgaben, gutes Ausbildungsteam, Projekte].
Ausbildung nach Betriebsschließung fortsetzen:
Mein bisheriger Betrieb musste leider schließen, deshalb suche ich eine neue Möglichkeit, meine Ausbildung fortzusetzen. Der Beruf macht mir nach wie vor viel Spaß, und ich möchte ihn erfolgreich abschließen. Bei Ihnen reizt mich besonders [konkreter Grund].
Mögliche Nachfragen und wie du souverän reagierst:
Für meine Entwicklung hat mir dort [z. B. Abwechslung / Anleitung] gefehlt. Ich habe deshalb den Schritt gewagt, mich zu verändern.
Wir hatten unterschiedliche Vorstellungen von der Zusammenarbeit. Wir haben das Ganze respektvoll geklärt, und ich habe mich für den Wechsel entschieden.
Ich habe meine Entscheidung gut überlegt und möchte meine Ausbildung unbedingt bei Ihnen abschließen. Deshalb habe ich mich intensiv über Ihr Unternehmen informiert.
Konkrete Tätigkeiten und Lernerfolge nennen, das zeigt Kompetenz statt Rechtfertigung.
Formulierungen im Vergleich
Deine Antworten sollen ehrlich sein, was mit Emotionen verbunden sein kann. Trotzdem solltest du nicht über deinen alten Betrieb lästern oder diesen schlecht machen.
| Lieber nicht | Besser |
|---|---|
| Mein Chef war unfähig und hat sich nie gekümmert | Mir fehlte dort die Anleitung, die ich für meine Entwicklung brauche. |
| Die Kollegen haben mich schlecht behandelt. | Das Arbeitsklima hat nicht zu mir gepasst, deshalb suche ich ein neues Team. |
| Ich hatte einfach keine Lust mehr auf den Betrieb. | Ich möchte mich gezielt im Bereich [X] weiterentwickeln, und dafür bietet mir Ihr Betrieb bessere Möglichkeiten. |
| Die haben mir nichts beigebracht. | Einige Ausbildungsinhalte konnte ich dort nicht kennenlernen. Bei Ihnen möchte ich diese Lücken schließen. |
Wird meine bisherige Ausbildungszeit angerechnet?
Ja. Da du im selben Beruf bleibst, wird deine bisherige Ausbildungszeit in der Regel auf deine Ausbildung im neuen Betrieb angerechnet. Dein neuer Vertrag läuft dann nur über die restliche Ausbildungszeit. Wichtig ist, dass du
- die zuständige Kammer informierst und
- deine Ausbildungsnachweise und das Ausbildungszeugnis deines alten Betriebs mitbringst.
Wichtig: Je nachdem, ob du den gleichen Beruf weiterführst oder in einen ähnlichen Beruf wechselst, wird die Ausbildungszeit unterschiedlich angerechnet.
| Situation | Anrechnung der bisherigen Ausbildungszeit |
|---|---|
| Gleicher Ausbildungsberuf, anderer Betrieb | In der Regel ja: Der neue Vertrag läuft nur über die verbleibende Ausbildungszeit |
| Ähnlicher Ausbildungsberuf (z. B. gleiche Berufsgruppe, gemeinsame Ausbildungsinhalte) | Teilweise möglich, Prüfung im Einzelfall durch die Kammer |
| Völlig anderer Beruf | Meist nicht oder nur eingeschränkt; das ist dann ein Berufswechsel, kein Ausbildungsplatzwechsel |
Wie läuft die Anrechnung ab?
- Kammer frühzeitig kontaktieren:
Melde dich bei deiner zuständigen IHK oder HWK, bevor du den alten Vertrag beendest. Dort erfährst du, wie der Ablauf in deinem Ausbildungsberuf geregelt ist und ob Besonderheiten gelten. - Bisherigen Ausbildungsstand belegen:
Reiche deine Nachweise über die bisherige Ausbildungszeit ein (siehe Unterlagen unten), damit die Kammer die Restlaufzeit ermitteln kann. - Neuen Ausbildungsvertrag abschließen:
Der neue Betrieb erstellt einen Ausbildungsvertrag mit angepasster Laufzeit und Ausbildungsbeginn. Bei Unklarheiten zur Restlaufzeit hilft die Kammer. - Vertrag bei der Kammer eintragen lassen:
Der neue Betrieb reicht den Vertrag bei der zuständigen Stelle zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein. - Bestätigung abwarten:
Nach Prüfung und Eintragung ist der Wechsel formal abgeschlossen. Erst dann sind Ausbildungsstand und Prüfungszulassung sauber dokumentiert.
Hinweis: Details und Fristen können je nach Kammer und Ausbildungsberuf variieren. Kläre den genauen Ablauf deshalb immer direkt mit deiner zuständigen Stelle.
Welche Unterlagen brauche ich für einen Ausbildungsplatzwechsel?
Damit die Kammer deine Ausbildungszeit anrechnen kann, halte einige Dokumente bereit. Du benötigst nicht zwingend alle, nach diesen Unterlagen kann die Kammer aber fragen.
- Alter Ausbildungsvertrag (Kopie), mit Angaben zu Beginn, Dauer und Ausbildungsberuf
- Aufhebungsvertrag/Kündigung als Nachweis über Beendigung des alten Ausbildungsverhältnisses
- Neuer Ausbildungsvertrag bzw. Vertragsentwurf des neuen Betriebs
- Ausbildungszeugnis oder Bescheinigung über bisherige Ausbildungszeit und vermittelte Inhalte (du hast bei Ende der Ausbildung Anspruch auf ein Zeugnis)
- Ausbildungsnachweise (Berichtsheft)
- Berufsschulzeugnisse der bisherigen Schuljahre
- Ergebnis der Zwischenprüfung, falls bereits abgelegt
- Teilnahmebescheinigungen über absolvierte überbetriebliche Lehrgänge, falls vorhanden
- Persönliche Unterlagen, z. B. Personalausweis und ggf. Nachweis der bisherigen Schulbildung
Was muss ich beim Ausbildungsplatzwechsel beachten?
Kündigungsgrund beweisen
Wenn du nach der Probezeit fristlos aus wichtigem Grund kündigst, musst du den Grund im Streitfall belegen können. Sammle deshalb von Anfang an Nachweise und nicht erst dann, wenn du kündigen willst.
Diese Belege helfen dir:
- Dienstpläne und Stundenzettel, z. B. für regelmäßige Überstunden oder nicht eingehaltene Pausen
- dein Berichtsheft, wenn darin ausbildungsfremde Aufgaben stehen
- E-Mails und Chatverläufe mit deiner Ausbilderin oder deinem Ausbilder
- Gedächtnisprotokolle mit Datum, Uhrzeit und Beteiligten
- Zeuginnen oder Zeugen, z. B. andere Azubis oder Kolleginnen und Kollegen
Wichtig: Sprich die Probleme in der Regel zuerst bei deinem Betrieb an, am besten schriftlich, und gib ihm die Chance, sie abzustellen. Ändert sich nichts, ist auch das ein Beleg. Die fristlose Kündigung musst du dann innerhalb von 2 Wochen aussprechen, nachdem du vom Kündigungsgrund weißt.
Tipp: Die Ausbildungsberatung deiner zuständigen Kammer hilft dir kostenfrei weiter, auch schon bevor du kündigst.
Möglicher Schadensersatz
In den meisten Fällen musst du bei einer Kündigung des Ausbildungsverhältnisses keinen Schadenersatz zahlen. Dein Betrieb kann ihn nur verlangen, wenn die Ausbildung nach der Probezeit vorzeitig endet und du den Grund dafür zu vertreten hast (§ 23 BBiG).
Je nachdem, wie du deinen Ausbildungsvertrag beendest, sieht das so aus:
Kündigung in der Probezeit:
Hier gibt es keinen Schadensersatz.
Aufhebungsvertrag:
Da ihr euch einigt, entstehen in der Regel keine Ansprüche. Lies den Vertrag trotzdem genau, bevor du unterschreibst.
Fristlose Kündigung, weil dein Betrieb seine Pflichten verletzt:
Hier hat der Betrieb den Grund zu vertreten. Dann kannst sogar du Schadensersatz verlangen.
Kündigung ohne ausreichenden Grund oder einfach nicht mehr erscheinen:
Nur in diesem Fall kann dein Betrieb Schadensersatz fordern, z. B. für nachweisbare Mehrkosten durch deinen plötzlichen Weggang.
Hinweis: Wer Schadensersatz möchte, muss ihn innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Ausbildung geltend machen.
Neue Probezeit
Auch wenn du deine Ausbildung fortsetzt, schließt du mit deinem neuen Betrieb einen neuen Ausbildungsvertrag. Deshalb beginnt eine neue Probezeit von 1 bis 4 Monaten. In dieser Zeit können du und dein Betrieb jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen.
FAQ
Ja, der Wechsel ist theoretisch jederzeit möglich, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
- In der Probezeit: Kündigung jederzeit ohne Frist und ohne Gründe möglich, aber schriftlich
- Nach der Probezeit: mit Aufhebungsvertrag oder aus wichtigem Grund fristlos erlaubt
Sehr schnell, wenn alle mitziehen: In der Probezeit kannst du ohne Frist kündigen. Danach geht es am schnellsten mit einem Aufhebungsvertrag, dessen Enddatum ihr frei vereinbaren könnt. Unterschreibe den neuen Vertrag, bevor du den alten beendest.
Du kannst den Betrieb während der gesamten Ausbildungszeit wechseln. Überlege jedoch gut, ob der Wechsel für dich noch sinnvoll ist, wenn du kurz vor der Abschlussprüfung stehst.
Dein bisheriger Ausbildungsvertrag wird beendet, entweder durch einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung. Mit deinem neuen Betrieb schließt du einen neuen Ausbildungsvertrag.
Nein. Du bekommst deine Vergütung bis zum letzten Tag im alten Betrieb. Urlaub steht dir anteilig zu: 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat. Was du nicht mehr nehmen kannst, wird ausgezahlt.
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze, die die Anzahl an Ausbildungsplatzwechseln regelt. Bedenke aber, dass häufige Wechsel zu Rückfragen bei zukünftigen Bewerbungen führen können.
Nein, ein nahtloser Wechsel im gleichen Ausbildungsberuf ist keine Lücke, sondern eine normale berufliche Situation. Ein kurzer, sachlicher Hinweis zum Wechselgrund reicht im Anschreiben völlig aus.
Ist es abzusehen, dass dein Ausbildungsbetrieb während deiner Ausbildungszeit schließt, solltest du frühzeitig einen neuen Ausbildungsbetrieb suchen. Zuständige Stellen wie die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK), aber auch die Agentur für Arbeit, unterstützen dich aktiv dabei, einen neuen Betrieb zu finden, um die Ausbildung nahtlos fortzusetzen. Bei einer drohenden Schließung muss man sich frühzeitig mindestens 3 Monate vorher arbeitsuchend melden.
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Das heißt: Unsere Inhalte geben dir einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte vor,
während und nach der Ausbildung, sind jedoch kein Ersatz für eine individuelle Rechtsberatung.