Verlängerung der Ausbildung

Du warst für eine längere Zeit krank? Deine Zwischenprüfung war so schlecht, dass du sie wiederholen musst? Hast du dich durch deinen Lehrlingsausbilder unzureichend betreut gefühlt? Erfahre, unter welchen Umständen du deine Ausbildung verlängern kannst.

Ausbildung verlängern – aus welchem Grund eigentlich?

Du kannst deine Ausbildung verlängern…

  • wenn du längere Zeit wegen Krankheit ausgefallen bist und viele Ausbildungsinhalte in der Berufsschule und im Betrieb verpasst hast.
  • wenn du eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung hast, brauchst du u.U. mehr Zeit, um dein Ausbildungsziel zu erreichen.
  • wenn du schwanger bist und dadurch ausfällst.
  • wenn du in deiner Zwischenprüfung sehr schlecht abgeschnitten hast und es offensichtlich ist, dass du hinter deinem Ausbildungsziel herhinkst.
  • wenn du bei der Lehrabschlussprüfung durchgefallen bist. Deine Ausbildung verlängert sich dann auf dein Verlangen bis zum nächsten Prüfungstermin, maximal um ein Jahr. Beim zweiten Fehlversuch ist keine Verlängerung mehr möglich.
  • wenn schwere Mängel in der Ausbildung vorliegen, weil du z.B. regelmäßig ausbildungsfremde Tätigkeiten ausüben musst und/oder von deinem Lehrlingsausbilder mangelhaft betreut wirst.
  • wenn du deine Ausbildung in Teilzeit machst, weil du dein Kind betreust oder Angehörige pflegst.

Wie du siehst können viele persönliche oder schulische Gründe für die Verlängerung deiner Ausbildung vorliegen. Im Berufsbildungsgesetz heißt es dazu: In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Vor der Entscheidung nach Satz 1 sind die Ausbildenden zu hören (BBiG, § 8 Satz 2).

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Was muss ich für die Verlängerung der Ausbildung tun?

Einer dieser Punkte trifft auf dich zu? Dann bist du dazu berechtigt einen Antrag bei der zuständigen Handwerks-, Industrie- oder Handelskammer zu stellen. Die Kammer wird dann deinen Ausbildungsbetrieb, optional auch deine Berufsschule, anhören und über die Verlängerung entscheiden. Den Antrag kannst du dir ganz einfach auf der jeweiligen Homepage der Kammer herunterladen.

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