Glossar zur Uni-Sprache

Wenn du dich für ein Studium interessierst oder bereits studierst, stolperst du mitunter über Worte und Ausdrücke, die dich eventuell stutzen lassen. Damit du dich in der “Hochschulsprache“ gut zurechtfindest, haben wir ein Glossar angelegt, in dem wir dir Abkürzungen, Begriffe und Formulierungen kurz und knapp erläutern.

Glossar zu Begriffen und Floskeln im Studium

Z-Prüfung

Die Immaturenprüfung - auch Z-Prüfung - können Studieninteressierte ohne Hochschulzugangsberechtigung ablegen, um so eine fachgebundene Hochschulreife zu erlangen. Mit dieser sind sie dann zu einem Studium an einer Hochschule berechtigt. Um an der Prüfung teilzunehmen, müssen meist bestimmte Bedingungen erfüllt werden, wie z. B. eine Berufstätigkeit in dem gewünschten Studienbereich.

Zentrale Einrichtungen

Als zentrale Einrichtungen bezeichnet man verwaltungsunabhängige Serviceeinrichtungen an Hochschulen. Darunter fallen z. B. Bibliotheken, Einrichtungen für Hochschulsport oder die Studienberatung.

Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)

Die ZVS gibt es so nicht mehr und wurde durch die SfH – Stiftung für Hochschulzulassung abgelöst.

ZSB - Zentrale Studienberatung

Bei der ZSB können sich Studieninteressierte und Studenten beraten lassen. Die Berater helfen unter anderem bei der Studienwahl oder Schwierigkeiten beim Studium.

Zugangsvoraussetzung

Voraussetzungen, die Studienplatzsuchende erfüllen müssen, um für das Studium zugelassen zu werden. An oberster Stelle steht hier in der Regel die Hochschulzugangsberechtigung, wie die Fachhochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife oder allgemeine Hochschulreife. Je nachdem, um welchen Studiengang und welche Hochschule es sich handelt, können weitere Zugangsvoraussetzungen hinzukommen. In künstlerischen Studiengängen kann die Vorlage von Mappen bspw. eine weitere Zugangsvoraussetzung sein. Aber auch Vorprüfungen, Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen und Arbeitsproben sind Beispiele.

Zulassung

Einerseits kann Zulassung dasselbe bedeuten wie "Zulassungsbescheid", andererseits kann sich der Begriff auch auf Prüfungen beziehen. Bei (Abschluss-) Prüfungen ist eine Zulassung ein Bescheid dafür, dass alle Zugangsvoraussetzungen erbracht wurden.

Zulassungsbescheid (oft auch nur Zulassung)

Den Zulassungsbescheid bekommt ein Studieninteressierter, wenn er sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben hat und zugelassen wurde. Der Zulassungsbescheid garantiert, dass ein Studienplatz bis zu einem bestimmten Termin reserviert wird. Wenn man sich nicht bis zu dem angegebenen Termin einschreibt, wird der Studienplatz im Nachrückverfahren vergeben. Sollte der Studieninteressierte nicht zugelassen werden, bekommt er einen Ablehnungsbescheid.

Zulassungsbeschränkung

Es gibt örtliche und bundesweite Zulassungsbeschränkungen. Mit "örtlich" ist gemeint, dass eine bestimmte Hochschule für einen bestimmten Studiengang eine Zulassungsbeschränkung eingeführt hat. Bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie) ist dann die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) für die Vergabe der Studienplätze zuständig. Die häufigste Zulassungsbeschränkung ist der Numerus Clausus. Des Weiteren spielt die abgeleistete Wartezeit in Form von Wartesemstern eine Rolle. Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge können aber auch anderen Auswahlkriterien unterliegen. So können Hochschulen z. B. Auswahlgespräche führen oder Vorpraktika verlangen.

Zulassungsverfahren

Zwangsexmatrikulation

Ein Studierender wird aus der Studierenden-Liste gestrichen. Seitens der Hochschule kann eine Zwangsexmatrikulation erfolgen, wenn der Studierende bestimmte Anforderungen (z. B. Leistungen im Studium oder Zahlen von Beiträgen) nicht erfüllt. Jede Hochschule hat in ihrer Satzung geregelt, wann dem Studierenden die Zwangsexmatrikulation droht. Mit der Exmatrikulation wird der Studierendenstatus aufgelöst.

Zweitstudium

Ein Studium, das nach einem bereits abgeschlossenen Studium begonnen wird, bezeichnet man als Zweitstudium.

Zwischenprüfung (ZP)

Nach dem Grundstudium muss in einigen Studiengängen die Zwischenprüfung abgelegt werden. Wer sie besteht hat bewiesen, dass er über die relevanten Kenntnisse aus dem ersten Teil des Studiums verfügt. In manchen Studiengängen wird sie auch als Vordiplom oder Vorprüfung bezeichnet.

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